Um die Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die aktuellen Preissteigerungen abzumildern, hat KWS mit der Gewerkschaft IG BAU das Gespräch gesucht, um den an sich bis Ende Juni 2023 gültigen Tarifvertrag vorzeitig neu zu verhandeln. Nach intensiven und sehr konstruktiven Gesprächen konnte am 12. Oktober eine Einigung erzielt werden. Es wurden finanzielle Entlastungsmaßnahmen für die tariflich Beschäftigten vereinbart, die teilweise noch im laufenden Kalenderjahr, teilweise 2023 zum Tragen kommen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024.
Bereits mit dem Dezembergehalt 2022 erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichprämie in Höhe von bis zu 2.000 Euro, die steuer- und abgabenfrei ist und somit brutto wie netto bei den Mitarbeitenden ankommt. Die individuelle Höhe der Prämie richtet sich nach der wöchentlichen Arbeitszeit und der Anzahl der aktiven Beschäftigungsmonate im Jahr 2022. Alle tariflich Beschäftigten mit mindestens 3 Monaten Betriebszugehörigkeit erhalten mindestens den Sockelbetrag von 1.000 Euro. Kampagnenkräfte, die im Dezember nicht für KWS tätig sind, erhalten die Inflationsausgleichsprämie beim Wiedereintritt im Jahr 2023. Auszubildende erhalten pauschal 1.000 Euro netto.
Zusätzlich haben sich KWS und die IG BAU auf eine Erhöhung des Tarifentgelts um 4 Prozent ab dem 1. Juli 2023 geeinigt. Die dividendenabhängige Einmalzahlung bleibt erhalten und wird wie geplant im Januar 2023, sowie im Januar 2024 ausgezahlt. Auszubildende erhalten bereits ab 1. Oktober 2022 eine Erhöhung ihrer Vergütung um 50 Euro pro Monat.
„Wir freuen uns, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen herausfordernden Zeiten unterstützen können. Die IG BAU ist auf unser Gesprächsangebot eingegangen und so konnten wir gemeinsam ein ausgewogenes Maßnahmenpaket vereinbaren, das noch in diesem Jahr eine Entlastung bringen wird“, sagt Melanie Eisinger, Personalleiterin bei KWS und Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite. Jörg Heinel, Verhandlungsführer der IG BAU ergänzt: „Die Ausgestaltung der Inflationsausgleichsprämie enthält eine starke soziale Komponente: Unabhängig von der Lohngruppe profitieren alle Beschäftigten von einer Mindestzahlung von 1.000 Euro. Die Auszubildenden erhalten bereits im Oktober eine Erhöhung ihrer Vergütung um 50 Euro.“
Nach dem Ablauf der einwöchigen Erklärungsfrist werden die Einzelheiten im Tarifvertrag veröffentlicht.