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KWS begrüßt Entscheidung der höchsten Instanz des Europäischen Patentamts zur Nicht-Patentierbarkeit konventionell gezüchteter Pflanzen

Einbeck, 18.05.2020

Am 14. Mai gab die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) ein vom Präsidenten des EPA angefordertes Rechtsgutachten ab und kommt darin zu dem Schluss, dass Pflanzen, die ausschließlich durch im Wesentlichen biologische Verfahren gewonnen werden, nicht patentierbar sind. Die Frage der Patentierbarkeit dieser sogenannten Native Traits war in Europa seit über zehn Jahren ungeklärt.

Damit hebt die Große Beschwerdekammer ihre früheren „Tomate/Brokkoli II-Entscheidungen“ auf und bestätigt die Anwendung der Regel 28 (2) des Europäischen Patentübereinkommens, welche Native Traits von der Patentierbarkeit in Europa ausnimmt. Ferner erklärt die Große Beschwerdekammer, dass die neue Auslegung nicht für Ansprüche gilt, die vor dem 1. Juli 2017, dem Tag des Inkrafttretens von Regel 28 (2), erteilt wurden oder anhängig sind.

KWS begrüßt die Entscheidung des EPA ausdrücklich. Sie schafft nach einem Jahrzehnt der Rechtsunsicherheit nun Klarheit für alle Beteiligten und steht vollständig im Einklang mit der langjährigen Position von KWS, welche für eine Regelung des IP-Rechts eintritt, die den weiteren Züchtungsfortschritt und die Diversität sicherstellt. Um neue Sorten mit besseren Eigenschaften zu züchten, benötigen Züchter Zugang zu einer möglichst breiten Vielfalt an genetischen Zuchtmaterial. Gleichzeitig sollten Patente nicht zum Aufbau von Monopolstellungen genutzt werden, sondern vielmehr, um nachhaltige Innovationen zum Nutzen der Gesellschaft zu fördern. KWS setzt sich nachdrücklich für einen industrieweiten Ansatz einer Lizenzierungsplattform für jene Pflanzenmerkmale ein, die mittels technischer Verfahren entwickelt bzw. hergestellt wurden und daher aufgrund des erfinderischen Eingriffs durch Menschenhand auch in der Zukunft patentierbar bleiben, sogenannte Man-made Traits.

Zum Hintergrund der Debatte:
Bestimmte Eigenschaften von Pflanzen (Traits) können weltweit in vielen Territorien patentiert werden – insbesondere dann, wenn sie mittels technischer Verfahren entwickelt bzw. hergestellt wurden. Bei Native Traits hingegen handelt es sich um natürlich in der Pflanze vorkommende Eigenschaften, die mittels eines im Wesentlichen biologischen Verfahrens wie Kreuzung und Selektion, also konventioneller Züchtung, entwickelt wurden. Die Frage der Patentierbarkeit von Native Traits war in Europa bis zur jetzigen Entscheidung durch die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts über zehn Jahren ungeklärt.

Mehr Informationen zur EPA-Entscheidung finden Sie hier.

Über KWS*
KWS ist eines der führenden Pflanzenzüchtungsunternehmen weltweit. Mehr als 5.500 Mitarbeiter in 70 Ländern erwirtschafteten im Geschäftsjahr 2018/2019 einen Umsatz von 1,1 Mrd. Euro und erzielten dabei ein Ergebnis von 150 Mio. Euro vor Zinsen und Steuern (EBIT). Seit mehr als 160 Jahren wird KWS als familiengeprägtes Unternehmen eigenständig und unabhängig geführt. Schwerpunkte sind die Pflanzenzüchtung und die Produktion sowie der Verkauf von Mais-, Zuckerrüben-, Getreide-, Raps-, Sonnenblumen- und Gemüsesaatgut. KWS setzt modernste Methoden der Pflanzenzüchtung ein, um die Erträge der Landwirte zu steigern sowie die Widerstandskraft von Pflanzen gegen Krankheiten, Schädlinge und abiotischen Stress weiter zu verbessern. Um dieses Ziel zu realisieren, investierte das Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr rund 200 Mio. Euro in Forschung und Entwicklung.

* Alle Angaben ohne die Anteile der at equity bilanzierten Gesellschaften AGRELIANT GENETICS LLC, AGRELIANT GENETICS INC. und KENFENG – KWS SEEDS CO., LTD.

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Sina Barnkothe
Sina Barnkothe
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