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Teilnahmebedingungen zur Veranstaltung field4future

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme und die Durchführung der von der KWS LOCHOW GMBH, Ferdinand-von-Lochow-Str. 5, 29303 Bergen, getreide@kws.com sowie der Wilhelm Fricke SE, Zum Kreuzkamp 7, 27404 Heeslingen, info@fricke.de (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) veranstalteten „field4future“ (nachfolgend „Aktion“ genannt).

1. Teilnahmevoraussetzungen

Für eine Teilnahme registrieren können sich alle diejenigen, die das Online Formular zur Anmeldung der Aktion ausgefüllt haben. Mitarbeiter der KWS LOCHOW GMBH sowie der KWS SAAT SE & Co. KGaA, der Wilhelm Fricke SE und deren Angehörige, Mitarbeiter von mit der KWS SAAT SE & Co. KGaA sowie der Wilhelm Fricke SE verbundenen Unternehmen und deren Angehörige sowie Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2. Teilnahme

2.1. Die teilnahmeberechtigte Person füllt das Online-Formular zur Anmeldung an der Aktion mit seinem Vor- und Nachnamen, seiner Anschrift, seiner Emailadresse und optional die Telefonnummer aus und sendet das Onlineformular ab. Die Teilnahme an der Verlosung bedingt das Aktivieren der Checkbox „Ich möchte vor Ort dabei sein“. Sind die Voraussetzungen alle erfüllt, so nimmt die teilnahmeberechtigte Person an der Verlosung teil („Teilnehmer“).

2.2 Die Teilnahme an der Verlosung ist für die Teilnehmer kostenlos.

2.3 Jeder Teilnehmer ist nur zur einmaligen Teilnahme an der Verlosung berechtigt.

2.4 Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Personen von der Teilnahme an der Verlosung - auch nachträglich – auszuschließen und an diese die Preise nicht zu vergeben oder von diesen zurückzufordern.

3. Preise

3.1 Der Veranstalter setzt folgenden Preis aus:

Ein freies Ticket zur Teilnahme vor Ort der Veranstaltung field4future am 11.08.2021 bzw. 18.08.2021 (Ausweichtermin) inklusive Verpflegung.

3.2 Nach Veranstaltungsschluss wird der Veranstalter alle eingegangenen Anmeldungen dahingehend prüfen, ob der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen eingehalten hat. Jeder Teilnehmer kann maximal ein Freiticket gewinnen.

3.3 Mit der Aushändigung des Freitickets an den jeweiligen Gewinner wird der Veranstalter von der Leistungspflicht frei.

3.4 Der Anspruch eines Gewinners auf seinen Preis ist nicht auf eine andere Person oder Gesellschaft übertragbar. Eine Auszahlung des Wertes eines Preises an einen Teilnehmer, eine andere Person oder Gesellschaft ist ausgeschlossen.

4. Benachrichtigung und Übergabe der Preise

4.1 Nachdem der Gewinner des Preises feststeht, wird dieser vom Veranstalter per E-Mail benachrichtigt und der Preis wird dem Gewinner zugestellt.

4.2 Mit der Aushändigung der Preise an den jeweiligen Gewinner wird der Veranstalter von der Leistungspflicht frei.

5. Haftung

5.1 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Website und etwaige Links verfügbar und von den Teilnehmern technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar sind. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Verlosung oder durch einen Gewinn der Verlosung entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der von Körper, Leben und Gesundheit und für Ansprüche aufgrund der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

5.2 Der Veranstalter wird mit Aushändigung des Gewinnes von allen Verpflichtungen freigestellt. Insbesondere für Mängel des Gewinnes wird seitens des Veranstalters nicht gehaftet. Etwaige Ansprüche des Teilnehmers, die sich auf die Gewinne beziehen, sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten.

6. Sonstiges

6.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.2 Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Veranstalter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

6.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

Bergen und Heeslingen, Juli 2021