- Verträglichkeit
Auf den Ungrasstandorten (Windhalm/Ackerfuchsschwanz) ist dieses unverzichtbar, da der Roggen im Frühjahr empfindlich gegenüber Herbiziden mit Gräserwirkung reagiert. Außerdem lassen sich im Frühjahr nicht alle Herbizide mit Wachstumsreglern mischen. Aufgrund dessen steigt das Risiko von Verätzungen an der Kultur.
Bei der Anwendung insbesondere von flufenacethaltigen Mitteln beachten Sie bitte jedoch die gute fachliche Praxis, die Produkt- und Anwendungshinweise des Herstellers insbesondere zu Verträglichkeit und Anbau, sowie die Hinweise Ihres zuständigen Pflanzenschutzdienstes. Bei unsachgemäßer Anwendung kann es zu Pflanzenschädigungen und damit zu Ertragseinbußen kommen.
- Wirkungssicherheit
Es sollte berücksichtigt werden, dass die Befahrbarkeit im Frühjahr nicht immer gegeben ist. So kann es zu einer Applikation über den optimalen Einsatztermin hinauskommen.
Um mögliche Pflanzenschädigungen im Herbst zu verringern, muss folgendes berücksichtigt werden:
- Aussaattermin
Ist eine Herbizidmaßnahme im Herbst geplant, sollte ein Aussaattermin möglichst bis zum 10. Oktober (gerne auch schon Ende September) gewählt werden. Je früher es zur Anwendung kommt, desto länger können die Pflanzen während der vegetativen Phase den Wirkstoff metabolisieren.
- Aussaattiefe
Das Saatkorn sollte noch mit 2,5 bis 3,5 cm Boden bedeckt sein, nachdem sich der Boden gesetzt hat. Auf dem Bild ist die Schädigung durch ein Herbizid erkennbar, da die Saat zu flach abgelegt wurde. Wo der Kreiselgrubber kleine Erdhaufen geworfen hat und somit für ca. 2 cm mehr Erdauflage gesorgt hat, ist keine Schädigung zu erkennen.
- Wetterbericht
Die ersten Tage nach der Applikation sollte sichergestellt sein, dass keine größeren Regenmengen zu erwarten sind. Sollte es zur Verlagerung des Wirkstoffes an der Wurzel kommen, kann die junge Roggenpflanze geschädigt werden. Diese Schädigung würde zu einer Wuchsdepression oder zum Absterben des Keimlings/der Jungpflanze führen.
Auf Unkrautbekämpfung im Herbst sollte dann verzichtet werden, wenn der Roggen vor Winter nicht mehr bestocken kann. In diesem Fall hat eine ungestörte und zügige Entwicklung Vorrang.