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Teilnahme- und Durchführungsbedingungen für die Aktion „LUNELLA KWS verstärkt das Südzucker SBR Auffangnetz mit 50 € pro Einheit“ der KWS SAAT SE & Co. KGaA

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme und die Durchführung der von der KWS SAAT SE & Co. KGaA, Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck, Mailadresse: info@kws.com (nachfolgend „KWS“ genannt), veranstalteten Aktion „LUNELLA KWS verstärkt das Südzucker SBR Auffangnetz mit 50 € pro Einheit“ (nachfolgend „Aktion“ genannt).

1. Teilnahmeberechtigte

Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.

2. Teilnahme

2.1 Für die Teilnahme an der Aktion ist es erforderlich, dass der Teilnahmeberechtigte bereits als Mitglied bei „myKWS“ registriert ist oder sich im Rahmen der Teilnahme an der Aktion zuerst bei „myKWS“ über die Internetseite „www.kws.de/sbr-auffangnetz“ registriert. Für die Registrierung bei „myKWS“ gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen „myKWS“, die unter www.kws.com/de/de/mykws/allgemeine-nutzungsbedingungen-mykws.html einsehbar sind.

2.2 Für die Teilnahme an der Aktion ist es ferner erforderlich, dass der Teilnahmeberechtigte, der bei „myKWS“ registriert ist oder sich im Rahmen der Teilnahme an der Aktion über die Internetseite www.kws.de/sbr-auffangnetz„myKWS“ registriert hat, sich auf der Internetseite www.kws.de/mehrwert für den Rüben-MehrWert-Service anmeldet und bis spätestens 31. Mai 2022 final die Schläge angibt, auf denen er LUNELLA KWS im Anbaujahr 2022 ausgesät hat. Dabei müssen die Angaben zu den Schlägen (Lage, Größe) und weitere Details zur Aussaat, nämlich Chargennummer, ausgesäte Menge an LUNELLA KWS (in Einheiten) und das Datum der Aussaat, gemäß den dortigen Vorgaben gemacht werden.

2.3 Ferner ist es für die Teilnahme an der Aktion erforderlich, dass der Teilnahmeberechtigte bis spätestens 31. Mai 2022 gegenüber KWS den Nachweis erbringen, wie viele Einheiten LUNELLA KWS er von der Südzucker AG für das Anbaujahr 2022 gekauft hat. Der erforderliche Nachweis ist von dem Teilnahmeberechtigten durch das Hochladen entsprechender Unterlagen auf der Internetseite www.kws.de/mehrwert zu wie folgt, zu erbringen: Der Teilnahmeberechtigte lädt als Nachweis für den Kauf der von ihm angegebenen Einheiten LUNELLA KWS einen auf seinen Namen / Firma lautenden entsprechenden Lieferschein über die Lieferung der Einheiten LUNELLA KWS oder eine auf seinen Namen / Firma lautende entsprechende Rechnung über den Kauf der Einheiten LUNELLA KWS vollständig in einem der dort vorgegebenen Dateiformate hoch. Angaben auf dem hochzuladenden Lieferschein und / oder hochzuladenden Rechnung über Saatgutpreise, Händlernamen und Wettbewerbersorten, die sich auf dem Lieferschein und / oder der Rechnung befinden, müssen vom Teilnahmeberechtigten vor dem Hochladen geschwärzt werden.

2.4 Ferner ist es für die Teilnahme an der Aktion erforderlich, dass der Teilnahmeberechtigte sein Einverständnis mit der Geltung der Teilnahme- und Durchführungsbedingungen für die Aktion „LUNELLA KWS verstärkt das Südzucker SBR Auffangnetz mit 50 € pro Einheit“ und den Datenschutzbestimmungen mit dem Klick auf den Button „Abschließen“ gegenüber der KWS erklärt und die Angaben über die Schläge und die Unterlagen über den Nachweis des Kaufs angegebenen Einheiten LUNELLA KWS damit an KWS absendet.

2.5 Nach Absendung erscheint auf einer Bestätigungsseite der Text, „Vielen Dank, dass Sie an unserer Aktion „LUNELLA KWS verstärkt das Südzucker SBR Auffangnetz mit 50 € pro Einheit“ teilnehmen“, der dem Teilnahmeberechtigten, die erfolgreiche Absendung bestätigt. Zusätzlich erhält der Teilnahmeberechtigte eine Bestätigungsmail an seine bei „myKWS“ hinterlegte E-Mail-Adresse.

2.6 Die Teilnahme an der Aktion löst für die Teilnahmeberechtigten keine Folgekosten aus.

3. Prüfung der eingegangenen Teilnahmeformulare

KWS wird alle eingegangenen Angaben und Unterlagen dahingehend prüfen, ob der Einsender der Angaben und Unterlagen zur Teilnahme gemäß Ziffer 1 berechtigt ist, die Einsendung eines jeden Teilnehmerberechtigten rechtzeitig gemäß Ziffer 2.2 und 2.3 eingegangen ist, ob der Teilnahmeberechtigte die Teilnahmebedingungen insbesondere die Voraussetzungen der Ziffer 2. dieser Teilnahmebedingungen vollständig eingehalten und erfüllt hat und ob die von ihm gemachten Angaben und hochgeladenen Unterlagen vollständig und zutreffend sind. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, nimmt der Teilnahmeberechtigte an der Aktion teil (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt).

4. Bedingungen für den Erhalt der 50 € Saatgutpreis-Erstattung für „LUNELLA KWS“

4.1 Der Teilnehmer, der die 50 € Saatgutpreis-Erstattung für jede von ihm gekaufte und gemäß 2.3 nachgewiesene Einheit „LUNELLA KWS“ (nachfolgend „anteilige Saatgutpreis-Erstattung“ genannt) erhalten möchte, muss bis spätestens 31. Mai 2023 (24 Uhr) gegenüber KWS den Nachweis erbringen, dass er aufgrund der Vereinbarung zur Rübenkrankheit SBR (Anbaujahr 2022) der Südzucker AG, einen Rübenpreiszuschlag „SBR -Auffangnetz“ von der Südzucker AG erhalten hat.

4.2 Der erforderliche Nachweis ist von dem Teilnehmer nur durch Hochladen der Gutschrift/Lastschrift/Abrechnung der Südzucker AG gegenüber dem Teilnehmer für das Anbaujahr 2022, in der ausdrücklich aufgeführt sein muss und aus der sich ergibt, dass der Teilnehmer aufgrund der Vereinbarung zur Rübenkrankheit SBR (Anbaujahr 2022) der Südzucker AG, einen Rübenpreiszuschlag „SBR -Auffangnetz“ von der Südzucker AG erhalten hat, nach Anmeldung bei myKWS auf der Internetseite www.kws.de/mehrwert zu führen. Angaben auf der hochzuladenden Gutschrift/Lastschrift/Abrechnung der Südzucker AG über Saatgutpreise, Händlernamen und Wettbewerbersorten, die sich auf der Gutschrift/Lastschrift/Abrechnung befinden, müssen vom Teilnehmer vor dem Hochladen geschwärzt werden.

4.3 Der Teilnehmer muss ferner bis spätestens 31. Mai 2023 (24 Uhr) nach Anmeldung bei myKWS auf der Internetseite „www.kws.de/mehrwert“ eine auf ihn lautende Kontoverbindung angeben. Bei landwirtschaftlichen Unternehmen muss dies eine Kontoverbindung des teilnehmenden landwirtschaftlichen Unternehmens sein.

5. Überweisung der anteiligen Saatgutpreis-Erstattung für „LUNELLA KWS“

5.1 Der Teilnehmer, der nach Prüfung der KWS, ob die Voraussetzungen der vorstehenden Ziffer 4 von ihm alle erfüllt worden sind, einen Anspruch auf anteilige Saatgutpreis-Erstattung hat (nachfolgend „erstattungsberechtigten Teilnehmer“ genannt), wird bis zum 30. Juni 2023 seitens KWS per Mail über die entsprechende Gutschrift und die dem erstattungsberechtigten Teilnehmer von KWS zu zahlenden anteilige Saatgutpreis-Erstattung für „LUNELLA KWS“ informiert. Der in der Mail als Gutschrift ausgewiesene Betrag wird von KWS bis zum 30.Juni.2023 auf das vom erstattungsberechtigten Teilnehmer angegebene Konto überwiesen.

5.2 Mit Überweisung der anteiligen Saatgutpreis-Erstattung auf das Konto des erstattungsberechtigten Teilnehmers wird die KWS von der Leistungspflicht frei.

6. Aussetzung, Veränderung und Abbruch der Aktion

6.1 Die KWS ist berechtigt, die Aktion vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn ohne ihr Verschulden Umstände eintreten, die die Durchführung der Aktion erschweren, vereiteln oder für die KWS unzumutbar machen. 6.2 Sollte sich die Durchführung der Aktion oder von Teilen der Aktion aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund der Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde als unzulässig erweisen, kann KWS jederzeit ohne Vorankündigung die Aktion insgesamt oder hinsichtlich des betreffenden Teils einstellen. Den Teilnehmern und den erstattungsberechtigten Teilnehmern stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen KWS wegen der Einstellung der Aktion oder eines Teils der Aktion zu.

7. Ausschluss von der Teilnahme an der Aktion

7.1 KWS behält sich vor, einzelne Teilnehmer und erstattungsberechtigte Teilnehmer bei einem von ihnen begangenen erheblichen Verstoß gegen diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen fristlos von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen. Eine solche Ausschlusserklärung ist entweder an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse oder per Post an die vom ihm angegebene Postadresse zu schicken. Ein erheblicher Verstoß gegen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer

7.1.1 sich anmeldet, obwohl er nicht teilnahmeberechtigt ist (Ziffer 1);

7.1.2 unrichtige Daten, Informationen und / oder Unterlagen insbesondere im Zusammenhang mit den Ziffern 2 und Ziffer 4 dieser Teilnahme- und Durchführungsbedingungen angegeben und / oder vorgelegt hat und / oder richtige Daten Informationen und / oder Unterlagen insbesondere im Zusammenhang mit den Ziffern 2 und Ziffer 4 dieser Teilnahme- und Durchführungsbedingungen anzugeben und / oder vorzulegen unterlässt; oder

7.1.3 versucht, mehrfach teilzunehmen.

7.2 Hat KWS einen Teilnehmer ausgeschlossen, so gilt er im Falle einer erneuten Teilnahme als nicht teilnahmeberechtigt.

7.3 Etwaige weitergehende Ansprüche von KWS insbesondere die Rückforderung einer zu Unrecht erfolgten anteiligen Saatgutpreis-Erstattung für „LUNELLA KWS“ gegen einen Teilnehmer wegen Verstößen gegen diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen bleiben unberührt.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Es entstehen keine Ansprüche gegen KWS, wenn die Informationsplattformen der KWS und damit der Zugang zu „myKWS“ und / oder der Aktion selber vorübergehend nicht oder nur teilweise verfügbar sind oder nicht fehlerfrei funktionieren. KWS haftet nicht für etwaige Datenverluste und daraus entstandene Schäden.

8.2 Die Haftung der KWS für Schäden, die im Zusammenhang mit der Aktion entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet die KWS nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und für Ansprüche aufgrund der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

9. Datenschutz Die der KWS mitgeteilten personenbezogenen Daten werden - falls der Teilnehmer im Rahmen einer Einwilligung einer weiteren Verwendung seiner personenbezogenen Daten nicht zugestimmt hat - nur zur Teilnahme an der Aktion erhoben, verarbeitet und genutzt.

10. Sonstiges

10.1 Der Anspruch eines erstattungsberechtigten Teilnehmers auf anteilige Saatgutpreis-Erstattung für „LUNELLA KWS“ ist auf eine andere natürliche oder juristische Person nicht übertragbar und nicht abtretbar. Eine Auszahlung der anteiligen Saatgutpreis-Erstattung an eine andere natürliche oder juristische Person als den erstattungsberechtigten Teilnehmer ist ausgeschlossen.

10.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10.3 Diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der KWS unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4 Für alle etwaigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Aktion ist der ausschließliche Gerichtsstand Hannover.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahme- und Durchführungsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen unberührt.

Einbeck, den 07 .06.2021