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Bedingungen für die Teilnahme an der Zuckerrüben-Frühbestell-Aktion „Bierfass 2023“ der KWS SAAT SE & Co.KGaA

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme und die Durchführung der von der KWS SAAT SE & Co. KGaA, Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck, (nachfolgend „KWS“ genannt) im Onlineshop der KWS (www.kws-ruebensaatgut.de) durchgeführten Zugabe-Aktion zur Frühbestellung von Zuckerrübensaatgut für die Aussaat 2023 (nachfolgend „Zugabe-Aktion“ genannt):

1. Teilnahmevoraussetzungen

Von der Teilnahme an der Zugabe-Aktion ausgeschlossen sind natürliche und juristische Personen (nachfolgend „Person“ genannt), die ihren Wohnsitz bzw. Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Österreich haben, Mitarbeiter der KWS Gruppe und deren Angehörige sowie Jugendliche unter 16 Jahren.

2. Zugabe und Bedingungen

2.1 Eine teilnahmeberechtigte Person, die in der Zeit vom 01.06.2022 bis einschließlich 15.08.2022 (24:00 Uhr) und mindestens eine (1) Einheit CALLEDIA KWS, FLORENTINA KWS, LUNELLA KWS, THADDEA KWS oder FELICIANA KWS Zuckerrübensaatgut für die Aussaat 2023 im Onlineshop der KWS (www.kws-ruebensaatgut.de) bestellt (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt), erhält von der KWS eine unentgeltlich Zugabe in Form eines 5l-Partyfasses der Einbecker Brauerei der Premiumsorte „Einbecker Brauherren Pils“ (nachfolgend „Zugabe“ genannt).

2.2 Bei mehreren Bestellungen eines Teilnehmers erhält dieser Teilnehmer insgesamt nur eine Zugabe und nicht für jede Bestellung eine Zugabe. Bei einer Aufsplittung einer an sich einheitlichen Bestellung auf mehrere Personen besteht nur ein Anspruch des Teilnehmers auf insgesamt eine Zugabe und nicht ein Anspruch, für jede Person eine Zugabe zu erhalten. Die Zugabe erhält dann alleine der Teilnehmer. KWS behält sich vor, bei Verstoß einer Person gegen diese Teilnahmebedingungen diese Person auch nachträglich von der Teilnahme auszuschließen.

2.3 Der Anspruch eines Teilnehmers auf eine Zugabe ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Eine Auszahlung des Wertes einer Zugabe an den Teilnehmer anstelle der Lieferung der Zugabe ist ausgeschlossen.

2.4 Bei Stornierung einer Bestellung, Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglich eingeräumten Rückgaberechts hinsichtlich des bei der KWS im Onlineshop der KWS bestellten Zuckerrübensaatguts durch den Teilnehmer, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf den Erhalt der Zugabe und die KWS ist berechtigt, bei bereits versandter Zugabe vom Teilnehmer deren kostenfrei Rücksendung oder, falls die Zugabe nicht mehr vorhanden ist, vom Teilnehmer Wertersatz zu verlangen.

3. Versand

3.1 Die Versendung der Zugabe erfolgt im September 2022 frei Haus an die in der Bestellung im Onlineshop der KWS angegebene Wohnanschrift. Es entstehen dem Teilnehmer keine weiteren Kosten für den Erhalt der Zugabe.

3.2 Mit der Aushändigung der Zugabe an den Teilnehmer wird die KWS von der Leistungspflicht frei.

4. Haftung

4.1 Die KWS wird mit Aushändigung der Zugabe von allen Verpflichtungen freigestellt. Insbesondere für Rechts- und/oder Sachmängel wird seitens der KWS nicht gehaftet. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet KWS lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz insbesondere für Schäden, die im Laufe des Versands der Zugabe an den Teilnehmer an der Zugabe entstehen, ist ausgeschlossen.

4.2 Etwaige Ansprüche des Teilnehmers, die sich auf die Zugabe beziehen, sind ausschließlich an die KWS zu richten.

5. Aussetzung, Veränderung und Abbruch der Zugabe-Aktion

Die KWS ist berechtigt, die Zugabe-Aktion vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn ohne ihr Verschulden Umstände eintreten, die die Durchführung der Zugabe-Aktion erschweren, vereiteln oder für die KWS unzumutbar machen.

6. Datenschutz

Die der KWS SAAT SE & CO. KGaA mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zur Durchführung der Aktion erhoben, verarbeitet und genutzt. Die KWS gibt personenbezogene Daten nur an Dienstleistungs- und Partnerunternehmen weiter, die sie bei der Abwicklung der Aktion unterstützen. Diese Unternehmen dürfen die personenbezogenen Daten lediglich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Auftrag der KWS nutzen und sind verpflichtet, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

7. Sonstiges

7.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7.2 Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der KWS unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unberührt.

7.4 Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von KWS ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

Einbeck, den 30.05.2022