Pflanzenschutzmaßnahmen für Roggen
Aufgrung seiner Robustheit wird Hybridroggen häufig auf leichten Standorten angebaut. Hier erfahren Sie mehr zum Fungizid- und Herbizideinsatz im Roggenanbau.
1. Herbizideinsatz im Roggen
Allgemein ist es wichtig bei der Anwendung von Herbiziden die Produkthinweise des Herstellers auf die Verträglichkeit und die Hinweise Ihres zuständigen Pflanzenschutzdienstes zu beachten.
Die Produkte unterscheiden sich in der Verträglichkeit zum Teil erheblich. Nur Mittel mit guter Verträglichkeit einsetzen. Bei der Anwendung insbesondere von flufenacethaltigen Mitteln beachten Sie bitte die gute fachliche Praxis, die Produkt- und Anwendungshinweise des Herstellers insbesondere zur Verträglichkeit sowie die Hinweise Ihres zuständigen Pflanzenschutzdienstes. Bei unsachgemäßer Anwendung kann es zu Pflanzenschädigungen und damit zu Ertragseinbußen kommen.
Vorsicht ist vor allem bei der Herbstbehandlung nach sehr flacher Ablage, auf sandigen Standorten, bei Staunässe sowie vor heftigen Niederschlägen geboten. Abzuraten ist von Herbstbehandlungen zu sehr späten Terminen (November), denn dann besteht die Gefahr, dass die Wachstumsperiode nicht noch mindestens zwei Wochen anhält.
Faktoren zur Vermeidung von Herbizidschäden:
- Ablagetiefe (2 - 3 cm)
- Witterung zur Applikation beachten
(Behandlung vor angesagten Niederschlägen vermeiden) - möglichst früher Drilltermin mit zeitigem Herbizideinsatz
- Herbizidwahl
2. Fungizideinsatz im Roggen
Der Roggen ist im Vergleich zu anderen Getreidearten geringer anfällig gegenüber Blattkrankheiten. Die wichtigste Krankheit im Roggenanbau ist der Braunrost. Echter Mehltau und Rhynchosporium treten in der Regel früher auf, der Befall steigt aber selten auf die oberen Blattetagen. Zur Absicherung hoher Kornerträge sind jedoch gezielte Pflanzenschutzmaßnahmen notwendig.
In der Praxis haben sich je nach Befallssituation und Ertragserwartung folgende Fungizidstrategien im Roggenanbau bewährt:
Eine Doppelbehandlung ist auf den Standorten mit hoher Ertragserwartung oder hohem Krankheitsdruck wirtschaftlich. Bei Gefährdung durch Halmbruch und bei frühem Mehltau-, Rhynchosporium- und/oder Braunrostbefall muss eine Maßnahme in der Schossphase (BBCH 31 - 32) eingeplant werden. Die zweite Behandlung (BBCH 47 - 61) richtet sich meistens gegen spät auftretenden Braunrostbefall, der einen hohen Ertragseinfluss hat.
Auf den leichten Standorten mit unzureichender Wasserversorgung und geringer Ertragserwartung ist meistens eine Einmalbehandlung nach dem Erreichen des Bekämpfungsrichtwertes (siehe Tabelle) zu empfehlen. Diese sollte unmittelbar vor dem Auftreten erster Braunrost-Pusteln erfolgen (BBCH 39 - 61). Außerdem reicht auch auf besseren Standorten bei der Wahl moderner Sorten mit einer hohen Widerstandskraft gegenüber Braunrost häufig eine Einmalbehandlung aus.
Eine Behandlung während der Blüte ist beim Fremdbefruchter Roggen nicht zu empfehlen. Dabei erhöht sich das Risiko eines Mutterkornbefalls.