Sie befinden sich auf der KWS Website für Deutschland. Für diese Seite existiert eine alternative Seite für Ihr Land: Möchten Sie jetzt wechseln?
Jetzt wechseln
  • heidi_sandstrom_120382.jpg
    Code of Business Ethics

Der Code of Business Ethics der KWS SAAT SE & Co. KGaA

KWS bekennt sich zur Beachtung von Prinzipien der Geschäftsethik sowie zur Einhaltung internationaler rechtlicher Rahmenbedingungen. Hierfür wurden die Verbindlichen Geschäftsprinzipien der KWS („Code of Business Ethics“) entwickelt. Sie gelten ab 1. Juli 2007. In wichtigen Einzelthemen wie Kartellrecht, Insiderrecht, Vermeidung und Bekämpfung von Bestechung, Unterschriftenregelung werden sie durch weitere KWS Richtlinien ergänzt.

Die Verbindlichen Geschäftsprinzipien und KWS Richtlinien gelten ausnahmslos für alle Beschäftigten der KWS Gruppe, die Einhaltung wird regelmäßig auditiert.

Wir sind überzeugt davon, dass die Wahrung unserer
Unternehmenskultur ein unverzichtbarer Grundstein für
unseren Weg in die Zukunft ist.
aus dem Vorwort des Vorstandes zu den Verbindlichen Geschäftsprinzipien

Verbindliche Geschäftsprinzipien

Durch die vorliegenden Verbindlichen Geschäftsprinzipien (Code of Business Ethics) bekennt sich die KWS Gruppe zur Einhaltung der Gesetze. Integrität und ethisches Handeln sind die Basis unserer Geschäftstätigkeit. Die Verbindlichen Geschäftsprinzipien informieren über besonders wichtige Verantwortlichkeiten und entscheidende ethische Sachverhalte. Alle Mitarbeiter der KWS Gruppe sind verpflichtet, die Vorschriften der Verbindlichen Geschäftsprinzipien einzuhalten. Auch von ihren Geschäftspartnern erwartet die KWS ethisches Handeln im Einklang mit diesen Leitlinien zur Geschäftsethik. Die stete Einhaltung der Gesetze ist von größter Bedeutung für die KWS Mitarbeiter. Alle KWS Mitarbeiter sind verpflichtet, die Regelungen der Verbindlichen Geschäftsprinzipien jederzeit einzuhalten.

Alle KWS Mitarbeiter sollen Compliance-relevante Bedenken äußern durch Kontaktaufnahme mit

  • dem Vorgesetzten, oder
  • dem Chief Compliance Officer, oder
  • der Compliance Reporting Plattform.

Verantwortlichkeiten der Angestellten

Befolgen Sie jederzeit das Gesetz: Denken Sie daran, dass jeder Verstoß zu erheblichen Schäden führen kann und nicht im Interesse des Unternehmens ist. Erfassen Sie die Prinzipien

der Verbindlichen Geschäftsprinzipien und wenden Sie sie jeden Tag in Ihrem Beruf an. Wann immer Sie Fragen zur Anwendbarkeit dieser Verbindlichen Geschäftsprinzipien haben, bitten Sie Ihren Vorgesetzten, den Compliance-Beauftragten oder andere KWS Ansprechpartner um Unterstützung. Handeln Sie loyal gegenüber KWS – sprechen Sie alle ethischen Bedenken an.

Fairer Wettbewerb

Wir bekennen uns zu fairem Wettbewerb und Fairness in Vertragsbeziehungen gegenüber unseren Geschäftspartnern. Wettbewerbswidriges Verhalten kann das Vermögen der KWS erheblich schädigen und zu gravierenden Rufschädigungen führen. Aufgrund der schwerwiegenden Folgen ist auch bereits der bloße Anschein eines solchen Verhaltens sorgfältig zu vermeiden.

Internationaler Geschäftsverkehr

Befolgen Sie alle relevanten Bestimmungen zur Kontrolle des internationalen Geschäftsverkehrs und tragen Sie insbesondere Sorge dafür, dass alle Anforderungen an Lizenzen, Transportpapiere, Zollerklärungen und Ein-/ Ausfuhr-Papiere eingehalten sind. Beachten Sie auch die Berichts- und Aufbewahrungspflichten für die jeweiligen Unterlagen. Achten Sie sorgfältig auf Embargos gegen Länder und Personen, auf Sanktionsprogramme, die jegliche Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Einzelpersonen oder Organisationen, so z.B. zu kriminellen oder terroristischen Vereinigungen, unter Strafe stellen. Beachten Sie, welche der Vertragsparteien für die akkurate Dokumentation des jeweiligen Geschäftes verantwortlich ist.

Stellen Sie sicher, dass KWS sämtlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachgekommen ist.

Anti-Korruptions-Regelungen

Die KWS Mitarbeiter sind verpflichtet, die Anti-Korruptions-Regelungen in jedem Land einzuhalten. Beachte: Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils gegenüber einem Kunden, Zulieferer oder Behördenvertreter zur Erlangung eines Vorteils ist untersagt. Beachte: Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren einer Gefälligkeit (z.B. Geschenke,

Spenden oder Bewirtung) ist auch dann untersagt, wenn der bloße Anschein ungebührlichen Verhaltens erweckt werden kann.

Insiderregeln

Behandeln Sie Insiderinformationen immer streng vertraulich. Nutzen Sie keine Insiderinformationen, um Aktienkäufe/ -verkäufe zu tätigen oder dahingehende Empfehlungen auszusprechen.

Schutz von vertraulichen Informationen

Geben Sie vertrauliche Informationen niemals ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des verantwortlichen Abteilungsleiters an Dritte weiter. Die Preisgabe vertraulicher Informationen an andere Mitarbeiter darf nur aufgrund eines berechtigten Interesses erfolgen. Achten Sie darauf, dass vertrauliche Informationen nicht versehentlich oder durch Nachlässigkeiten bekannt werden.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Befolgen Sie die Unternehmensvorgaben und -richtlinien zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit. Vermeiden Sie gefährliche Tätigkeiten und Verhaltensweisen, so z.B. das Blockieren der Gänge und Notausgänge sowie unachtsame Bestückung der Regale. Erstatten Sie umgehend Bericht über Vorkommnisse, die zu einer Bedrohung der Umwelt- und Arbeitssicherheit führen könnten.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Verstöße gegen die Verbindlichen Geschäftsprinzipien führen zu Disziplinarmaßnahmen. Jede absichtlich vorgenommene falsche Meldung führt ebenfalls zu Disziplinarmaßnahmen.

Verantwortlichkeiten der Vorgesetzten und leitenden Angestellten

Seien Sie Vorbild und schulen Sie Ihre Mitarbeiter zu ethischem Verhalten im geschäftlichen Umgang und zur Vermeidung auch nur des bloßen Anscheins unethischen Handelns. Vertuschen oder ignorieren Sie niemals eine Verletzung der Verbindlichen Geschäftsprinzipien; in Zweifelsfällen bitten Sie Ihren Vorgesetzten oder den Compliance-Beauftragten um Unterstützung. Ermutigen Sie Mitarbeiter, die Compliance-Angelegenheiten anzusprechen, und sorgen Sie für eine offene Kommunikation durch die Ermutigung Ihrer Mitarbeiter, Fragen zu Compliance-Angelegenheiten zu stellen.

Ihr Ansprechpartner

Peter Vogt
Peter Vogt
Leiter Investor Relations
E-Mail senden
Martin Heistermann
Martin Heistermann
Senior Investor Relations Manager
E-Mail senden
KONTAKT