Im Berichtszeitraum bestand der Aufsichtsrat der KWS SAAT SE & Co. KGaA unverändert aus sechs Mitgliedern. Dr. Arend Oetker trug unverändert den Titel „Ehrenmitglied des Aufsichtsrats“. Dieser ist nicht Mitglied des Aufsichtsrats und einem solchen nicht gleichgestellt; er verfügt insbesondere nicht über die organschaftlichen Rechte eines Mitglieds des Aufsichtsrats.
Eine Übersicht über die Aufsichtsratsmitglieder der KWS SAAT SE & Co. KGaA finden Sie auf unserer Homepage unter www.kws.com.de/de/unternehmen/unternehmensfuehrung veröffentlicht.
Durch die Hauptversammlung am 14. Dezember 2018 wurden Dr. Drs. h.c. Andreas J. Büchting, Victor W. Balli, Cathrina Claas-Mühlhauser sowie Dr. Marie Th. Schnell als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der KWS SAAT SE & Co. KGaA gewählt. Die Wahl erfolgte für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/2022 beschließt. Zur Wahl in den Aufsichtsrat wurden der Hauptversammlung nur Kandidaten vorgeschlagen, die das 72. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Diese Altersgrenze hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung festgelegt.
Zudem fanden auch Wahlen der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KWS SAAT SE & Co. KGaA statt. Dabei wurden Jürgen Bolduan (Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der KWS SAAT SE & Co. KGaA) sowie Christine Coenen (Vorsitzende des European Employee Committee) am 30. Januar 2019 durch ein „Besonderes Verhandlungsgremium“ der europäischen KWS Belegschaft (EU) in ihrer Funktion als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KWS SAAT SE & Co. KGaA bestätigt.
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Dabei überwacht er die unternehmerischen Entscheidungen im Hinblick auf deren Ordnungs- und Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Das Gremium prüft ferner den Jahresabschluss des Konzerns unter Berücksichtigung des Berichts des Abschlussprüfers.
Der Aufsichtsrat hat ein Kompetenzprofil erarbeitet, in dem er für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt und sich gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auch mit der Frage der angemessenen Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat befasst. Gemäß der Empfehlung C.6 des DCGK ist ein Aufsichtsratsmitglied im Sinne dieser Empfehlung als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sollen mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder, die Aktionärsvertreter sind, unabhängig in diesem Sinne sein.
Dieses Ziel ist erfüllt. Der Aufsichtsrat verfügte im Berichtszeitraum über zwei Aktionärsvertreter, nämlich Victor W. Balli und Cathrina Claas-Mühlhäuser, die sowohl unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand als auch unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär sind.
Im Übrigen sind auch alle weiteren Anteilseignervertreter – also sämtliche Anteilseignervertreter und damit auch der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses – unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand.
Bei der Beurteilung der Unabhängigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Drs. h.c. Andreas J. Büchting von der Gesellschaft und vom Vorstand durch die Anteilseignerseite wurde auch berücksichtigt, dass Dr. Andreas J. Büchting zwei der in Empfehlung C.7 des DCGK genannten Indikatoren erfüllt, nämlich dass er dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit Dezember 2007 und damit nunmehr bereits seit über dreizehn Jahren angehört, und dass sein Sohn Dr. Felix Büchting seit Januar 2019 Mitglied des Vorstands ist.
Nach der Empfehlung der Kommission 2005/162/EG können Umstände, die in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds liegen, auch dann zur Beurteilung als unabhängiges Mitglied führen, wenn Kriterien von fehlender Unabhängigkeit erfüllt sind.
Dr. Andreas J. Büchting wird vom Aufsichtsrat als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand angesehen, da allein die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat und das Verwandtschaftsverhältnis zu einem der fünf Vorstandsmitglieder für Dr. Andreas J. Büchting nach Einschätzung der Anteilseignerseite keinen „wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt“ begründen kann. Dr. Andreas J. Büchting hat in der gesamten Zeit seiner Tätigkeit für die Gesellschaft und der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat für die Gesellschaft wichtiges Fachwissen, tiefe Branchenkenntnisse, Weitblick und große unternehmensspezifische Kenntnisse eingebracht. Weiterhin verfügt er über ein besonderes Maß an Integrität und Verantwortungsbewusstsein sowie die nötige Erfahrung, um die professionelle Distanz zur Gesellschaft und zum Vorstand zu wahren, derer es für eine unabhängige Amtswahrnehmung bedarf. Dr. Andreas J. Büchting ist zudem nicht nur im Aufsichtsrat der Gesellschaft, sondern auch im Aufsichtsrat deren persönlich haftender Gesellschafterin KWS SE tätig, wodurch er seiner Überwachungsaufgabe in besonderem Maße nachkommen kann.
Alle weiteren Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind ebenfalls erfüllt bzw. übererfüllt. Dies gilt für die Altersgrenze, die Zielgröße für den Anteil an Frauen und Männern und die internationale Expertise. Der Anteil von Frauen und Männern beträgt derzeit 50 %, sowohl im Gesamtgremium als auch bei den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat, womit die Zielsetzung von 16,6 % für den gesamten Aufsichtsrat bzw. 25 % für die Aktionärsvertreter übererfüllt wird.
Auch die im Kompetenzprofil geforderten Kompetenzfelder werden von den Aufsichtsrats-mitgliedern vollumfänglich abgedeckt. Dies betrifft nicht nur die unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung und eine allgemeine Kenntnis der Saatgutbranche oder verwandter Branchen, sondern auch die Anforderungen an die persönlichen Kompetenzen wie hohe Integrität, Leistungsbereitschaft, Urteilskraft und die Fähigkeit, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Großunternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit zu wahren. Außerdem achteten alle unsere Aufsichtsratsmitglieder darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Mandate genügend Zeit zur Verfügung stand und die erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Dabei wurden sie von der Gesellschaft nach Kräften unterstützt. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen. Der Hauptversammlung wird über aufgetretene Interessenkonflikte berichtet.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 trat das Plenum des Aufsichtsrats der KWS SAAT SE & Co. KGaA zu fünf turnusgemäßen Sitzungen zusammen, an denen jeweils sämtliche Mitglieder physisch oder pandemiebedingt über Online-Medien teilgenommen haben. Informationen zu den Schwerpunkten der einzelnen Sitzungen enthält der Geschäftsbericht 2020/2021 auf Seite 6. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen. Der Hauptversammlung wird über aufgetretene Interessenkonflikte berichtet. Interessenkonflikte einzelner Mitglieder wurden dem Aufsichtsratsvorsitzenden oder bei Personenidentität dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber im zurückliegenden Geschäftsjahr nicht mitgeteilt.
Selbstbeurteilung
Der Aufsichtsrat der KWS SAAT SE & Co. KGaA beschäftigt sich im Rahmen der offenen Diskussion in seinen Sitzungen regelmäßig mit der Wirksamkeit seiner Aufgabenerfüllung sowie der Aufgabenerfüllung durch seine Ausschüsse. Zuletzt hat der Aufsichtsrat die turnusmäßige Selbstbeurteilung im Berichtsjahr 2019/2020 durchgeführt. Die nächste turnusmäßige Selbstbeurteilung ist für das laufende Berichtsjahr 2021/2022 geplant.