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Besondere Nutzungsbedingungen für den Dienst „KWS SAT TS-Monitoring“

Die nachstehenden Besonderen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Dienstes „KWS SAT TS-Monitoring“ (nachfolgend: „SAT TS-Monitoring“ genannt).

§ 1 Gegenstand des SAT TS-Monitorings, Teilnahmeberechtigung

(1) Die KWS SAAT SE & Co. KGaA (nachfolgend: „KWS“ genannt) offeriert das SAT TS-Monitoring zu den in diesen besonderen Nutzungsbedingungen bestimmten Konditionen. Gegenstand des Dienstes ist die Reifebestimmung von Silomais via Satellit.

(2) KWS stellt den genannt) zur Verfügung, die nur über myKWS erreichbar ist. Voraussetzung für die Nutzung des SAT TS-Monitoring ist die Registrierung bei myKWS und die zusätzliche Registrierung für das SAT TS-Monitoring. Ein Anspruch auf die Teilnahme am SAT TS-Monitoring besteht nicht. KWS ist berechtigt, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen Dienst ausschließlich über die SAT TS-Monitoring-Plattform (nachfolgend: „Plattform“.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), die als Landwirte tätig sind.

§ 2 Inhalt des SAT TS-Monitoring, Unentgeltlichkeit, Rechtsbindungswille

(1) Inhalt des SAT TS-Monitorings ist die Ermittlung des Trockensubstanzgehaltes (nachfolgend: „TS-Gehalt“ genannt) ausgewählter KWS Maissorten und die Prognose der Entwicklung des TS-Gehaltes, jeweils mittels eines Pflanzenwachstumsmodells in Kombination mit Satellitenaufnahmen, Wetter- und sortenspezifischen Daten sowie die Darstellung der Veränderung des TS-Gehaltes in der Vergangenheit und darauf basierend der Ausspruch von Empfehlungen hinsichtlich des optimalen Erntezeitpunktes, wie in den nachfolgenden Regelungen genauer beschrieben. Als optimaler Erntezeitpunkt gilt die Zeitspanne, in welcher der mittels des Pflanzenwachstumsmodells berechnete TS-Gehalt der Maispflanzen im gewichteten Flächenmittel 30 – 35% beträgt.

(2) Das SAT TS-Monitoring wird dem Teilnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

(3) Die im Rahmen des SAT TS-Monitorings ausgesprochenen Empfehlungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die Empfehlungen erfolgen aus Gefälligkeit und ohne Rechtsbindungswillen.

(4) KWS übernimmt gemäß der Darstellung in § 4 (2) keine Verantwortung für die Richtigkeit der durch das Pflanzenwachstumsmodell ermittelten Ergebnisse. Eine Haftung ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 3 Detaillierte Leistungsbeschreibung

(1) Das SAT TS-Monitoring wird für in Deutschland gelegene, bewirtschaftete Flurstücke (Schläge) ab einer Größe von 2,0 ha angeboten, soweit der Teilnehmer auf diesen Schlägen Saatgut ausgewählter KWS Maissorten ausgesät hat. Das SAT TS-Monitoring wird nur für solche KWS Maissorten angeboten, die auf der Plattform auswählbar sind. KWS behält sich eine Änderung der ausgewählten KWS Maissorten vor. Das SAT TS-Monitoring wird nur für solche Schläge angeboten, auf denen ausschließlich sortenreines Saatgut ausgesät wurde.

(2) Gegenstand des SAT TS-Monitorings ist die Ermittlung des TS-Gehaltes der auf der Plattform ausgewählten KWS Maissorten und die Prognose der Entwicklung des TS-Gehaltes innerhalb der auf die Ermittlung folgenden sechs Kalendertage anhand der in § 4 beschriebenen Methode sowie die Darstellung der Veränderung des TS-Gehaltes seit der letzten Woche. Darauf basierend wird eine Empfehlung hinsichtlich des optimalen Erntezeitpunktes ausgesprochen.

(3) Die anhand der in § 4 beschriebenen Methode ermittelten TS-Gehalte und die Prognose der Entwicklung des TS-Gehaltes (nachfolgend: „Ergebnisse“ genannt) werden im Kartenformat dargestellt (nachfolgend: „TS-Karte“ genannt) und aktualisiert, sofern diese verfügbar sind. Über die Aktualisierung wird der Teilnehmer per E-Mail informiert.

(4) Die TS-Karte zeigt die Reifeunterschiede innerhalb des betreffenden Schlages mittels Farbgebung an. Ferner wird unter dem Begriff „Durchschnittlicher TS-Gehalt“ der TS-Gehalt im gewichteten Flächenmittel des betreffenden Schlages als Zahl ausgewiesen. Der niedrigste und der höchste Wert des TS-Gehalts des betreffenden Schlages werden zusätzlich als Zahl ausgewiesen. Ferner wird der prognostizierte Wert des durchschnittlichen TS-Gehalts für den aktuellen Tag angezeigt. Wird mehr als ein Schlag ausgewählt, wird der TS-Gehalt im gewichteten Flächenmittel für alle ausgewählten Schläge dargestellt, gleiches gilt für den höchsten und niedrigsten Wert des TS-Gehalts sowie für die Prognose der Entwicklung des TS-Gehaltes. Ferner wird der Verlauf des gewichteten Flächenmittels des betreffenden Schlages grafisch dargestellt.

(5) Der Zeitraum, in dem die TS-Gehalte ermittelt werden und eine Prognose der Entwicklung der TS-Gehalte erfolgt, beginnt jeweils frühestens im August im jeweiligen Aussaatjahr. Der Zeitraum endet, sofern der anhand der in § 4 beschriebenen Methode ermittelte TS-Gehalt der auf einem Schlag angebauten KWS Maissorte im gewichteten Flächenmittel 40% überschreitet, spätestens jedoch im November des jeweiligen Aussaatjahres.

(6) Die KWS behält sich vor, die angebotenen KWS Maissorten in unterschiedliche Kategorien einzuteilen. In diesen Kategorien kann die Präzision der Bestimmung des TS-Gehalts variieren. Weitere Informationen hinsichtlich der Einteilung in unterschiedliche Kategorien finden Sie hier: https://www.kws.de/sat-ts.

§ 4 Angewandte Methode

(1) Die Ermittlung der Ergebnisse erfolgen mit Hilfe eines Pflanzenwachstumsmodells, d.h. eines aus Formeln bestehenden Berechnungswerkzeuges. Das Pflanzenwachstumsmodell verarbeitet aus Satellitenaufnahmen gewonnene Informationen, Wetter- und sortenspezifischen Daten sowie die vom Teilnehmer gemäß § 5 (1) (b) mitgeteilten Informationen.

(2) Das Pflanzenwachstumsmodell wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Umweltwissenschaft und der Technik erstellt. Die Ergebnisse können jedoch mit Unsicherheiten behaftet sein, da sowohl die verwendeten Wetterdaten als auch die Ergebnisse des Pflanzenwachstumsmodells selbst auf Modellrechnungen beruhen und es eine Vielzahl an ergebnisbeeinflussenden Faktoren gibt. Die Ergebnisse werden vollautomatisch berechnet und dem Teilnehmer ohne vorherige Kontrolle der KWS zur Verfügung gestellt, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass in seltenen Fällen auf Grund fehlerhafter Eingangsdaten oder unbestimmter Modellzustände fehlerhafte Ergebnisse erstellt werden. Die Ergebnisse sind daher als zusätzliches Informationsangebot zu verstehen, für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen werden kann.

§ 5 Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten des Teilnehmers, Flächenverfügbarkeit

(1) Für die Ermittlung der Ergebnisse teilt der Teilnehmer der KWS folgende Informationen mit:

(a) Vor- und Nachname sowie Adresse und E-Mail-Adresse des Teilnehmers,

(b) Geografischen Daten der Schläge gemäß technischen Vorgaben auf der Plattform, ausgesäte KWS Maissorten und Aussaatdaten.

(2) KWS übernimmt die vom Teilnehmer gemäß § 5 (1) (b) mitgeteilten Informationen ungeprüft. KWS haftet daher nicht, soweit diese Informationen fehlerhaft sind.

(3) Das SAT TS-Monitoring findet nur auf solchen Schlägen Anwendung, die der Teilnehmer auf der Plattform bis spätestens 15.06. des Aussaatjahres, 22.00 Uhr, erfasst hat. Die Flächenverfügbarkeit des SAT-TS-Monitorings ist begrenzt. Ein Anspruch auf Erfassung eines Schlages besteht nicht. KWS behält sich vor, das SAT-TS-Monitoring auch für nach dem 15.06. des Aussaatjahres, 22.00 h erfasste Schläge anzubieten.

(4) Voraussetzung für die Nutzung des SAT-TS-Monitorings ist ferner der Nachweis des Kaufes von ausgewählten KWS Maissorten mittels Lieferscheines, Rechnung oder Ähnlichem. Kaufnachweise sind bis spätestens 15.06. des Aussaatjahres, 22.00 Uhr auf die Plattform hochzuladen.

§ 6 Kartenmaterial

Für die Vollständigkeit und Genauigkeit des auf der Plattform bereitgestellten Kartenmaterials übernimmt KWS keine Gewähr.

§ 7 Datenschutz

Zu den Qualitätsansprüchen von KWS gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Teilnehmer umzugehen. KWS verfährt bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Vorschriften. Einen Überblick darüber, welche Art von Daten erhoben werden, in welcher Weise diese Daten genutzt und weitergegeben werden und auf welche Art und Weise der Teilnehmer Auskunft über die von KWS gegebenen Informationen erhalten, gibt die auf dem Internetauftritt von KWS gesondert enthaltene Datenschutzerklärung.

§ 8 Sonstiges

Im Übrigen finden die Allgemeinen Nutzungsbedingungen myKWS Anwendung.

Stand: 15.03.2024