Teilnahmebedingungen der KWS SAAT SE & Co. KGaA für den Rüben-MehrWert-Service (AGB)
1. Gegenstand des Rüben-MehrWert-Services
1.1 Die KWS SAAT SE & Co. KGaA (KWS) bietet den Rüben-MehrWert-Service zu den in diesen Teilnahmebedingungen bestimmten Konditionen an. Der Rüben-MehrWert-Service bildet die vertragliche Grundlage dafür, dass der Teilnehmer an verschiedenen Aktionen der KWS teilnehmen kann.
1.2 KWS stellt den Rüben-MehrWert-Service ausschließlich über die Online-Plattform myKWS (myKWS-System) zur Verfügung. Die Seite ist unter https://www.kws.com/de/de/mykws erreichbar.
1.3 Die Nutzung des Rüben-MehrWert-Service ist für den Teilnehmer unentgeltlich.
1.4 Sofern in den Teilnahmebedingungen oder in Sonderbedingungen aus Vereinfachungsgründen nur die männliche Form (z.B. Teilnehmer) genannt ist, schließt dies auch stets die weibliche Entsprechung mit ein.
2. Teilnahmeberechtigung; Leistungsgebiet; Ausschluss
2.1 Teilnahmeberechtigt am Rüben-MehrWert-Service sind Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen, die Zuckerrüben anbauen, ihren Betriebssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Erst- und Zweitaussaaten als Landwirte bzw. landwirtschaftliche Unternehmen tätig sind.
2.2 Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Landwirte, die das Saatgut für die Erstaussaat über die Nordzucker AG bezogen haben, sind nur dann teilnahmeberechtigt, wenn sie das Saatgut für die Zweitaussaat im KWS Online-Shop bestellen.
2.3 Weitere Voraussetzung für die Teilnahmeberechtigung ist, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt einer Erstattung bzw. Gewährung eines Rabatts durch KWS einen aktiven myKWS-Account besitzt. Teilnehmer von in diesem m ErstattungszZeitpunkt bereits gelöschten Accounts erhalten keine Erstattungen bzw. keinen Rabatt.
2.4 Angebote und Dienstleistungen von KWS im Rahmen des Rüben-MehrWert-Service gelten nur für Schläge auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
2.5 Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen und / oder gegen separat mit KWS vereinbarte Zusatzbedingungen verstoßen, können von KWS unverzüglich von der Teilnahme am Rüben-MehrWert-Service ausgeschlossen werden. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer sich anmeldet, obwohl er gemäß den Bedingungen nicht teilnahmeberechtigt ist.
3. Registrierung über myKWS; Kartenmaterial
3.1 Die Teilnahme an Leistungen des Rüben-MehrWert-Services ist nur über das Internet über die Adresse „www.kws.de/mehrwert“ und über die App „myKWS App“ möglich und setzt die erfolgreiche Registrierung des Teilnehmers als Mitglied auf der Plattform „myKWS“ voraus. Die Plattform „myKWS“ ist unter „www.kws.de“ erreichbar.
3.2 Die Registrierung für „myKWS“ setzt die Zustimmung zu den gesonderten Nutzungsbedingungen für „myKWS“ voraus.
3.3 KWS stellt über einen externen Partner im myKWS-System Kartenmaterial und Satellitenbilder für die vorgemerkten Schläge bereit. Für die Vollständigkeit und Genauigkeit dieser Materialien übernimmt KWS keine Gewähr.
3.4 KWS behält sich das Recht vor, Angaben der Teilnehmer zu neu angelegten Schlägen anhand von Satellitenbildern, Kartenmaterial oder Begehungen vor Ort auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Ergibt eine solche Überprüfung Widersprüche, wird KWS den Teilnehmer darüber informieren. KWS ist berechtigt, die betroffenen Schläge so lange im Rahmen des Rüben-MehrWert-Services nicht zu berücksichtigen, bis die Widersprüche ausgeräumt sind.
4. Leistungen des Rüben-MehrWert-Services
4.1 Teilnehmer am Rüben-MehrWert-Service können an verschiedenen Aktionen der KWS teilnehmen und sonstige, im RMWS online angebotene Service-Leistungen in Anspruch nehmen. Die Teilnahme an den Aktionen setzt die vorherige Zustimmung des Teilnehmers zu den jeweiligen Zusatzbedingungen voraus. Einige Aktionen gewähren dem Teilnehmer bei Vorliegen der entsprechenden Zusatzbedingungen eine teilweise Kostenerstattung für zuvor getätigte Saatgutkäufe bzw. Rabatte für im KWS Online-Shop getätigte Saatgutkäufe.
4.2 KWS übernimmt im Rahmen des Rüben-MehrWert-Services keine Gewähr dafür, dass andere Saatgutverkäufer zu den nach diesen Teilnahmebedingungen oder den Zusatzbedingungen maßgeblichen Zeitpunkten über das entsprechende Saatgut verfügen, das den Anforderungen zur Teilnahme an den Aktionen entspricht.
4.3 Die Teilnahme am Rüben-MehrWert-Service begründet keinen Anspruch des Teilnehmers gegen KWS auf Verschaffung eines bestimmten Saatguts.
4.4 Die Beantragung von Leistungen im Rahmen des Rüben-MehrWert-Services erfolgt in der Weise, dass der Teilnehmer seine Angaben gemäß diesen Teilnahmebedingungen im myKWS-System eingibt und mit Abschicken dieser Angaben über den Button „Abschicken“ zu verstehen gibt, die beschriebene Leistung von der KWS in Anspruch nehmen zu wollen. Gleiches gilt für die Teilnahme an Aktionen der KWS im Rahmen des Rüben-MehrWert-Services entsprechend.
4.5 Ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und KWS über Leistungen der KWS gemäß diesen Teilnahmebedingungen kommt erst und nur dann zustande, wenn KWS den Antrag des Teilnehmers nach Prüfung der Angabe und Dokumente annimmt. Die Bereitstellung des Rüben-MehrWert-Service im myKWS-System allein begründet keinen Anspruch des Teilnehmers auf Leistungen der KWS. Dies gilt für die Teilnahme an Aktionen im Rahmen des Rüben-MehrWert-Services entsprechend.
5. Zeitliche Voraussetzungen
5.1 Im Rahmen des Rüben-MehrWert-Service werden generell nur Schläge berücksichtigt, die der Teilnehmer vor Ablauf des fünften Tages nach Beginn der Erstaussaat im myKWS-System erfasst hat. In dieser Frist erfasste Schläge können in den folgenden, weiteren 5 Tagen noch final bearbeitet oder gelöscht werden. Danach gelten die Schläge als vom Teilnehmer final registriert.
5.2 Teilnehmer können zudem in der Zukunft anzubauende Schläge im myKWS-System vormerken. Vorgemerkte Schläge werden nur dann im Rahmen des Rüben-MehrWert-Services berücksichtigt, wenn der Teilnehmer die vorgemerkten Daten vor Ablauf des fünften Tages nach Beginn der Erstaussaat im myKWS-System vervollständigt und als final bestätigt hat.
6. Notwendige Angaben
6.1 Um an dem Rüben-MehrWert-Service teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer folgende Angaben im myKWS-System erfassen und Nachweise hochladen:
6.1.1 die Angaben zu den Schlägen (Lage, Größe) in Deutschland gemäß den Vorgaben im myKWS-System;
6.1.2 den Lieferschein für das Saatgut für die Erstaussaat in einem im myKWS-System vorgegebenen Dateiformat;
6.1.3 die Angabe der Sorte, der Chargennummer/Kennnummer/Anerkennungsnummer (z.B. DE037-3410819, vermerkt auf dem Anerkennungsetikett) und der Menge des Saatguts;
6.1.4 den Aussaattermin;
6.1.5 den Lieferschein für das Saatgut für die Zweitaussaat in einem im myKWS-System vorgegebenen Dateiformat;
6.1.6 die Angabe der von dem Umbruch betroffenen Fläche;
6.1.7 die Bankverbindung sowie die betriebliche Steuernummer des Teilnehmers.
6.2 KWS kann dem Teilnehmer im Einzelfall gestatten, einzelne Angaben und / oder Belege nachzureichen.
6.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, gegenüber KWS alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig vorzunehmen. Notwendige Änderungen der Angaben (z.B. Änderung der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder der Bankverbindung) hat der Teilnehmer in eigener Verantwortung unverzüglich vorzunehmen. Führen unrichtige oder unvollständige Angaben zu einer unberechtigten Leistungen durch KWS im Rahmen des Rüben-MehrWert-Services (z.B. unberechtigte anteilige Saatgutkostenerstattung bzw. unberechtigte Rabatte), so steht der KWS ein entsprechender Rückforderungsanspruch zu.
7. Haftung
7.1 Die Haftung der KWS für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung des Rüben-MehrWert-Services entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet die KWS nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die auf etwaigen Mängeln des myKWS-Systems beruhen, sind nur dann ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Dienstes typischerweise zu erwarten wären.
7.2 Die Haftungsbeschränkung des 7.1 gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“), der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, für Ansprüche aufgrund der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Falle des Fehlens garantierter Beschaffenheitsmerkmale.
7.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten für die Haftung der KWS für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen der KWS entsprechend. Verletzt ein Erfüllungsgehilfe, der kein leitender Angestellter ist, eine Kardinalpflicht, haftet KWS jedoch insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Es entstehen keine Ansprüche gegen KWS, wenn die Informationsplattformen der KWS und damit der Zugang zu „myKWS“ und / oder der Aktion selber vorübergehend nicht oder nur teilweise verfügbar sind oder nicht fehlerfrei funktionieren. KWS haftet nicht für etwaige Datenverluste und daraus entstandene Schäden, soweit sich nicht kraft Gesetzes zwingend etwas anderes ergibt.
8. Verfügbarkeit des Rüben-MehrWert-Service
8.1 Ein Anspruch des Teilnehmers auf die Nutzung des Rüben-MehrWert-Service auf myKWS-System besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bei KWS. KWS bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit ihrer Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. Sofern der Rüben-MehrWert-Service auf dem myKWS-System nicht verfügbar sein sollte, verlängern sich die in diesen Teilnahmebedingungen oder in Zusatzbedingungen genannten Fristen jeweils um den Zeitraum, in dem der Rüben-MehrWert-Service nicht verfügbar war.
8.2 KWS ist berechtigt, den Rüben-MehrWert-Service jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere weiterzuentwickeln, zu beschränken, zu erweitern oder vollständig einzustellen. Von dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Einstellung bereits berechtigt beantragte Leistungen werden von diesen Änderungen nicht berührt.
9. Datenschutz
9.1 Die der KWS vom Teilnehmer im Rahmen des Rüben-MehrWert-Services mitgeteilten personenbezogenen Daten werden von KWS grundsätzlich nur zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß diesen Teilnahmebedingungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Sofern der Teilnehmer auf der Basis dieser Teilnahmebedingung und separat vereinbarter Zusatzbedingungen an Aktionen des Rüben-MehrWert-Services teilnimmt, gilt dies für diese Aktionen entsprechend.
9.2 Eine Ausnahme von dem Grundsatz des 8.1 gilt dann, wenn der Teilnehmer im Rahmen einer Einwilligung einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zugestimmt hat. In diesem Fall erfolgt die Datenverarbeitung in dem in der Einwilligung genannten Umfang und zu den dort genannten Zwecken.
9.3 Sofern keine entsprechende Einwilligung vorliegt, gibt die KWS personenbezogene Daten nur an Dienstleistungs- und Partnerunternehmen weiter, die KWS bei der Abwicklung der Aktion aufgrund vertraglicher Vereinbarungen als Auftragsverarbeiter unterstützen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Anspruch eines Teilnehmers auf Leistungen nach diesen Teilnahmebedingungen ist ohne schriftliche Zustimmung der KWS auf eine andere natürliche oder juristische Person nicht übertragbar und nicht abtretbar. Leistungen der KWS im Rahmen des Rüben-MehrWert-Services an eine andere natürliche oder juristische Person als den Teilnehmer sind ausgeschlossen. Ziff. 10.1. gilt im Hinblick auf in Zusatzbedingungen geregelten Aktionen der KWS entsprechend.
10.2 Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der KWS und dem Teilnehmer findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Das Erfordernis der Textform kann nur durch eine Vereinbarung der Vertragsparteien in Textform aufgehoben werden.
10.4 Für alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen entstehenden Auseinandersetzungen vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts am Sitz der KWS. Dies gilt auch für Auseinandersetzungen zwischen den Parteien im Zusammenhang in Ergänzung zu diesen Teilnahmebedingungen abgeschlossenen Sonderbedingungen, sofern in den Sonderbedingungen nicht explizit abweichend vereinbart.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
10.6 Soweit der Teilnehmer anderweitig in vertraglicher Beziehung mit KWS steht, bleiben die für solche Vertragsverhältnisse geltenden Bedingungen von diesen Teilnahmebedingungen unberührt.
Stand: 20.11.2023