Welche Möglichkeiten stehen Ihnen hier zur Verfügung, um ein Aussamen zu verhindern?
Man muss für die weiteren Maßnahmen unterscheiden, ob eine Zwischenfrucht-Mischung allein aus 1. ackerbaulichen Gründen angebaut wurde oder
ob sie auch der Erfüllung der 2. ökologischen Vorrangfläche dient.
1.
Außerhalb von freiwilligen Vereinbarungen (z. B. Wasserschutz oder Förderprogramme) haben Sie sehr viel Spielraum, die Samenbildung bzw. das Aussamen zu verhindern.
2.
Es dürfen blühende Bestände auch vor dem 15.02. bearbeitet werden, allerdings nur mechanisch ohne einen Eingriff in den Boden. Dazu stehen beispielsweise Mulchgeräte oder Cambridgewalzen (keine Messerwalzen) zur Verfügung. In beiden Fällen sollte eine Befahrbarkeit der Fläche gegeben sein. Beim Mulchen empfiehlt sich zur Nachverfolgbarkeit, die Stoppel so hoch wie möglich zu hinterlassen und per Foto die Blüte zu dokumentieren.
Unabhängig dessen muss die Zwischenfrucht bei vorheriger Düngung mindestens acht Wochen stehen bleiben.
Meine Empfehlung
Schauen Sie sich Ihre Bestände genau an. Die gezeigten Beispiele sollen Ihnen dabei in der Entscheidungsfindung dienen. Bestände, die mit der Blüte gerade begonnen haben, sind unter Betrachtung der Jahreszeit noch unkritisch. Dies kann sich bei anhaltend milder Witterung in den nächsten Wochen ändern. Hier sollten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nochmal kontrollieren.
Bei Beständen, die bereits in die Schoten- und Samenbildung gehen, sollten Sie eine zeitnahe Bearbeitung in Erwägung ziehen.