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Lassen Sie die Zwischenfrüchte arbeiten

Zwischenfruchtbestand - Die Befahrbarkeit entscheidet über den Bearbeitungstermin

Zwischenfruchtbestand - Die Befahrbarkeit entscheidet über den Bearbeitungstermin

31.01.2020

Die aktuell sehr widrigen Wettervorhersagen bedeuten, dass eine Vielzahl von Flächen noch nicht befahren werden können. Derweil fallen viele noch vitale und grüne Zwischenfruchtbestände auf, die bereits abgestorbenen Flächen sind eher rar.

Lassen Sie die Zwischenfrüchte weiterhin ihre Arbeit verrichten – Nährstoffe entziehen und Biomasse bilden. Bei Zwischenfruchtanbau zu Greeningzwecken ist eine Bodenbearbeitung erst nach dem 15. Februar zulässig.

Generell gilt: Die Böden sind vielerorts wassergesättigt, wenngleich die nutzbare Feldkapazität (nFk) noch nicht wieder aufgefüllt ist. Das hat zur Folge, dass ein frühzeitiges Befahren der Flächen, um die Bestände zu mulchen oder zu walzen, mehr Schaden anrichtet, als dass ein Vorteil des Mulchens erreicht wird. Den Boden jetzt zu verdichten schadet der Folgekultur und kann zu Ertragsminderungen führen.

Unterschiedlich abgefrorene Zwischenfruchtbestände

Unterschiedlich abgefrorene Zwischenfruchtbestände

Daher empfehle ich Ihnen die Bestände in den nächsten Wochen vorrangig auf Befahrbarkeit zu kontrollieren und keine verfrühte Bearbeitung der Zwischenfrüchte vorzunehmen. Mulchen und Walzen ist vor dem 15. Februar nur in blühenden Beständen erlaubt. Auf Flächen, auf denen die Tragfähigkeit gegeben ist, kann das Mulchen oder Walzen die Bestände vorschädigen und etwaigen Frosttemperaturen in den folgenden Wochen das Eindringen in die Pflanzenzellen erleichtern. Weiterhin genügen dann nur geringe Minusgrade, um die Pflanzen ausreichend zu schädigen. Die abschließende Einarbeitung ist so deutlich erleichtert, da sich die abgestorbenen Pflanzenreste sehr viel leichter einarbeiten lassen.

Kleiner Hinweis: Dort, wo es sich anbietet, ist eine Abweidung durch Schafe und Ziegen sehr wirkungsvoll.