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„Biomassepaket“

Neue Chancen und Herausforderungen für die Biogasbranche

Autor: Georg Friedl, Referatsleiter Mitgliederservice, Fachverband Biogas e.V.

BlickPunkt, Sommer 2025

Georg Friedl vom Fachverband Biogas schreibt über die Veränderungen, die sich durch die gesetzlichen Vorgaben für die Biogasanlagen-Führung ergeben.

Der Bundestag hat Ende Januar das sogenannte Biomassepaket verabschiedet. Dieses Paket enthält wichtige Verbesserungen hinsichtlich des Ausschreibungsverfahrens für Biogasanlagen, wie die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens und des sogenannten Flexibilitätszuschlages (Flexzuschlag), stellt aber auch höhere Anforderungen an den flexiblen Betrieb von Biogasanlagen und den Substrateinsatz (Stichwort „Maisdeckel“). Die Neuerungen durch das „Biomassepaket“ müssen allerdings erst noch durch die EU-Kommission genehmigt werden, sodass diese frühestens bei der Ausschreibung, die zweimal jährlich stattfinden, im Oktober 2025 greifen werden. Beim Ausschreibungstermin am 1. April 2025 galt noch das alte Recht, mit Ausnahme des „Maisdeckels“, der nicht unter EU-Vorbehalt stand. An den Ausschreibungen können sich sowohl Neuanlagen (>150 kW elektrisch installiert) als auch Bestandsanlagen, deren 1. Vergütungsperiode endet, beteiligen.

Mehr Ausschreibungsvolumen und längere Anschlussförderung

Die Ausschreibungen in den Jahren 2023 und 2024 waren jeweils mehrfach überzeichnet. So erhielt jeweils nur ein Drittel der eingereichten Gebote einen Zuschlag. Die Überzeichnung resultierte daraus, dass zum einen die Anlagen aus den „geburtenstarken Jahrgängen“, die Mitte der 2000er Jahre in Betrieb gingen, vor dem Vergütungsende stehen und zum anderen das Ausschreibungsvolumen viel zu knapp bemessen war. In der Folge haben sich die Zuschlagswerte immer weiter vom Gebotshöchstwert (Bestandsanlagen: 19,83 ct/kWh, Neuanlagen 19,43 ct/kWh) entfernt, sodass das höchste bezuschlagte Gebot im Oktober 2024 nur mehr bei 17,93 ct/kWh lag. Umso wichtiger war es, dass im „Biomassepaket“ das Ausschreibungsvolumen in den Jahren 2025 (von 400 auf 1.300 MW) und 2026 (von 300 auf 1.126 MW) deutlich erhöht wurde. Positiv zu bewerten ist ebenso, dass die Laufzeit der Anschlussförderung von 10 auf 12 Jahre verlängert wurde. Für Neuanlagen beträgt die Förderzeit weiterhin 20 Jahre.

Höhere Anforderungen an die Flexibilität und neue Chancen für hochflexible Konzepte

Die größten Veränderungen wurden im Bereich der sogenannten Flexibilitätsanforderungen vorgenommen. Bisher hatten Anlagen Anspruch auf eine Vergütung von 45 % der installierten Leistung, mussten also ca. 2,2-fach bebaut sein: Eine Anlage, die bisher im Schnitt 450 kW eingespeist hatte und diese Mengen halten wollte, benötigte dann eine installierte Leistung von mindestens 1.000 kW. Dabei hatten die Anlagen keine Vorgaben, mit welcher Auslastung (Teillast oder Volllast) oder welcher Fahrweise (BHKW als Dauerläufer möglich) die Stromerzeugung erfolgt. Lediglich für den Anspruch auf Flexzuschlag mussten Anlagebetreiber in mindestens 1.000 Stunden im Jahr in Volllast (mit mehr als 85 % der installierten Leistung) betrieben werden. Durch das „Biomassepaket“ haben sich hierbei die Spielregeln komplett geändert.

In Zukunft wird nur mehr eine bestimmte Einspeisezeit der Anlage pro Jahr gefördert. So erhalten Anlagen bis 350 kW installiert für maximal 16.000 Betriebsviertelstunden (4.000 Stunden) und Anlagen über 350 kW instl. für maximal 11.680 Betriebsviertelstunden (2.920 Stunden) Einspeisung jährlich eine Vergütung. Diese Stundenzahlen sinken in vier Schritten um jeweils weitere 500 Viertelstunden im weiteren Verlauf. Durch das neue System werden Anlagen gezwungen, die BHKW möglichst im Start-Stopp zu fahren und die BHKW dabei mit möglichst hoher Auslastung zu betreiben. Der Betrieb von einzelnen BHKW in Grundlast ist nicht verboten, führt aber dazu, dass in Zeiten außerhalb der förderfähigen Stunden keine Vergütung für den eingespeisten Strom bezahlt wird. Für die Betriebsweise müssen viele Anlagen in (zusätzliche) Gas- und Wärmespeicher investieren, zudem bedeutet es für viele Anlagen auch, die BHKW-Leistung zu erhöhen, um die bestehende Strommenge weiterhin vergütetet zu bekommen.

Im Gegenzug hat der Gesetzgeber aber den Flexzuschlag von 65 €/KW auf 100 €/kW erhöht. Dadurch profitieren gerade bereits höher überbaute und hochflexible Anlagen, gleichzeitig schafft es den Anreiz, in höhere Überbauungen zu investieren. Um sicher zu stellen, dass Biogasanlagen gerade bei PV- und Windspitzen das Netz frei machen, erhalten Anlagen bei Börsenstrompreisen <= 2 ct/kWh keine Vergütung mehr.

Das „Biomassepaket“ stellt aber gerade kleinere und wärmegeführte Anlagen vor neue Herausforderungen. Dies gilt ebenso für Anlagen, deren Vergütungszeit bald endet oder bereits geendet hat und die noch keinen Zuschlag haben. Diese haben kaum Reaktionszeit, sich an die ambitionierten neuen Vorgaben anzupassen. Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber hier noch einmal nachbessert, was aber bereits von Seiten der neunen Bundesregierung in Aussicht gestellt wurde.

Verschärfung des „Maisdeckels“: Andere Energiepflanzen und Reststoffe werden wichtiger

Bereits seit dem EEG 2012 wird durch den so genannten „Maisdeckel“ der Einsatz von Mais (als Ganzpflanze, Körnermais, Lieschkolbenschrot und CCM) sowie Getreidekorn begrenzt; nicht darunter fallen Getreide-GPS und Körnermaisstroh. Mit dem „Biomassepaket“ wurde der „Maisdeckel“, der pro Kalenderjahr eingehalten werden muss, um weitere 5 Masseprozent abgesenkt und beträgt jetzt bei einem Zuschlag im Jahr 2025 30 Masseprozent und bei einem Zuschlag ab 2026 nur mehr 25 Masseprozent. Viele Anlagen werden daher ihr Substratspektrum erweitern müssen. Neben dem zusätzlichen Einsatz von klassischen Energiepflanzen wie Getreide-GPS, Zuckerrüben oder Grassilage kommen alternative Energiepflanzen, Zwischenfrüchte sowie landwirtschaftliche Reststoffe wie Wirtschaftsdünger oder Stroh infrage. So könnte auch Körnermaisstroh künftig ein interessanter Inputstoff sein.

Keine Änderungen für Anlagen in der 1. Vergütungsperiode

Für Anlagenbetreiber, die sich noch in der ersten Vergütungsperiode befinden, ergeben sich keine Änderungen durch das „Biomassepaket“. Die Anlagen können dort noch die Flexibilitätsprämie (maximal für 10 Jahre) nutzen, um sich an die neuen Überbauungsanforderungen anzupassen.

Fazit

  • Durch das „Biomassepaket“ ergeben sich Chancen für Anlagen, die bereits höher flexibilisiert sind bzw. sich dorthin entwickeln möchten.
  • Gerade kleinere, wärmegeführte sowie Anlagen mit kurzer Restlaufzeit stehen vor großen Herausforderungen, sodass Nachbesserungen unerlässlich sind.
  • Zu begrüßen sind die Anhebung des Ausschreibungsvolumens und des Flexzuschlags sowie die Verlängerung der Laufzeit der Anschlussförderung.
  • Die Verschärfung des „Maisdeckels“ stellt die Anlagen vor neue Herausforderungen.

Autor:

Georg Friedl

Referatsleiter Mitgliederservice
Fachverband Biogas e.V.

Statement
Biogasanlagenbetreiber Klaas Bunke


Die Biogasanlage Eilstorfer Bioenergy GmbH & Co KG (instal. Leistung 2,2 MW) setzt seit 2018 auf die Rübe als ertragreiches Substrat. Der Anteil und die Bedeutung sind kontinuierlich gestiegen. Mittlerweile sind im Durchschnitt 25 - 30 % der eingesetzten Substrate Zuckerrüben, die über den Winter frisch verfüttert werden.

Klaas Bunke, Eilstorfer Bioenergy GmbH &amp; Co KG

Klaas Bunke, Eilstorfer Bioenergy GmbH & Co KG

Herr Bunke, was macht die Rübe für Sie so besonders?

Wir schätzen vor allem die schnelle Vergärung der Rübe in unserem Konzept der Flexibilisierung. Seit Herbst 2024 haben wir eine kleine Fütterung am Nachgärer installiert. Mit dieser Fütterung können wir Rüben zusätzlich zur Dosierung im Fermenter auch direkt in den Nachgärer einbringen, und so das Volumen der Anlage besser ausnutzen. Vor allem für die Erzeugung von Gasspitzen ist dieser Prozess besonders effektiv. Wir können so die Gasproduktion an unseren Bedarf für einen flexiblen Anlagenbetrieb anpassen, um gezielt hohe Stromerlöse zu erzielen. Und das funktioniert nur mit der Rübe!

Das klingt spannend! Welche weiteren Vorteile sehen Sie in der Rübe?

Die Fruchtfolge und der Maisdeckel sind natürlich ein großes Thema. Weiter ist die gleichbleibende Energiequalität auf unseren eher trockenen Standorten ein weiterer Vorteil. Außerdem merken wir verbesserte Pump- und Rührfähigkeit im Fermenter. Damit macht die Rübe auch weitere schwer vergärbare Substrate für uns attraktiver.

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Sebastian Schaffner
Sebastian Schaffner
Fachberater Fütterung & Biogas für Süd-/Westdeutschland
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