Die neue Düngeverordnung -
Herausforderung an alle Akteure der Landwirtschaft
Kati Jaworski - Geschäftsführerin/Beraterin AGRUM – Agrar- und Umweltberatung GmbH
09.09.2020
Hintergründe der Novellierung
Im Mai 2017 gab es die zweite Novelle der Düngeverordnung mit weitreichenden Änderungen und Einschränkungen für die Landwirtschaft. Seien es nur zum Beispiel die Neubewertung der Gärreste oder die Einschränkung der Herbstdüngung. Unabhängig von allen Neuerungen lag die Klage der EU aus dem Jahr 2016 wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie Deutschlands beim Europäischen Gerichtshof vor und war auch mit Inkrafttreten der Düngeverordnung 2017 noch nicht entschieden.
Im Juni 2018 erfolgte die Urteilsverkündung und Deutschland wurde zur Nachbesserung aufgefordert. Abgekürzt gesagt, spitzten sich die Diskussionen um die bei der EU-Kommission eingereichten Änderungsvorschläge so zu, dass man mit Zwangsgeldern in Höhe von täglich ca. 857.000 € drohte. Um diese abzuwenden, wurde nach nur knapp drei Jahren die 3. Novelle der Düngeverordnung mit Wirksamkeit zum 01.05.2020 beschlossen. Die Chance einer Bewertung der ab Mai 2017 geforderten Maßnahmen bleibt somit verwehrt.
Im folgenden Artikel kann nicht auf alle Änderungen in Gänze eingegangen werden. Vielmehr wird sich auf die Änderungen bezogen, die wiederum Einschnitte im Nährstoffmanagement bedeuten, aber wiederum auch ein Umdenken mit althergebrachtem Wirtschaften in der Landwirtschaft erfordern.
Die wesentlichen Neuerungen und Ihre Herausforderungen
Fazit:
- Die Düngeverordnung, in Ihrer jetzigen Form, birgt nicht die Chance zur Schließung von Nährstoffkreisläufen
- Anwendungsbeschränkungen erfordern ein Umdenken bei der Fruchtfolgegestaltung und aller ackerbaulichen Möglichkeiten
- Technischer Fortschritt ist die Stellschraube für die Erhöhung der Nährstoffeffizienz
- Der Investitionsbedarf für neue Technik und die Abgabe für Wirtschaftsdünger wird steigen
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