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Zwischenfruchtanbau

aus Sicht der Düngeverordnung

Die Novellierung der Düngeverordnung auf Bundes­ebene führt auf Grünland­ und Ackerbaubetrieben zu einer deutlichen Veränderung im Umgang mit N-­ und P­-haltigen Düngemitteln. Dies gilt nicht nur für die Düngebedarfsermittlung, sondern auch für die Dokumentation per se, die Berechnung der Obergrenzen für organischen Dünger, die Ausbringungstechnik und ­-zeiten, sowie auch für Abstandsauflagen und Sperrfristen. Was für den Zwischenfruchtanbau entscheidend ist, fassen wir an dieser Stelle zusammen.

In allen Fällen ist wie gewohnt zu beachten, ob und in welcher Höhe Abschläge in der N-Düngung der Nachfrucht zu machen sind. Dabei spielt die Artenzusammensetzung (Nicht-Leguminosen und Leguminosen), der Einarbeitungszeitpunkt (Herbst oder Frühjahr) sowie der Zustand (nicht abgefroren oder abgefroren) der Zwischenfrucht eine Rolle. Sie sollten unbedingt die Veröffentlichungen und Angaben Ihrer zuständigen Stelle beachten. In einigen Details gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Eine gute Nährstoffversorgung von Zwischenfrüchten wird eine der Herausforderungen der Zukunft. Im Bild KWS Fit4NEXT RÜBE RETTICHFREI (Gelbsenf/Phacelia) nach Weizenvorfrucht. Stroh ist auf der Fläche verblieben, N-Min-Gehalt nach Ernte ca. 60 kg/ha. Links gedüngt mit Gärrest und 60 kg Gesamt-N/ha, rechts ohne Düngung nach Vorgaben für die Roten Gebiete. Im Vorgewende/Überlappungsbereich zeigt sich ein positiver Effekt von höherer Nährstoffverfügbarkeit (insbesondere N) auf die Pflanzenentwicklung.

KWS Fit4NEXT - Zwischenfruchtmischungen, die stärken

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Markus Molthan
Markus Molthan
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