Faktencheck Cercospora
CR+ Mehr Schutz und mehr Leistung bei Cercospora
September 2023
Die CR+ Genetik ist ein Meilenstein der KWS Zuckerrübenzüchtung bei der Kontrolle der Blattfleckenkrankheit Cercospora beticola. Sorten dieses Typs kombinieren einen sehr hohen Schutz gegenüber Cercospora mit einem hohen Ertragspotenzial, sowohl bei starkem als auch bei schwachem Befallsdruck.
Cercospora
ist die Blattfleckenkrankheit mit der größten wirtschaftlichen Bedeutung. Sie wird vom Pilz Cercospora beticola verursacht. Ertragsverluste können bis zu 50 % betragen. *
Blattgesundheit
ist ein wichtiges Züchtungsziel. Die Züchtung zum Schutz vor Cercospora begann vor 100 Jahren in der Po-Ebene in Italien (Züchter Ottavio Munerati).
2002:
Zulassung der ersten diploiden CR-Sorte von KWS in Deutschland. Seither wird daran gearbeitet, eine optimale Balance zwischen Toleranz und Ertrag zur erreichen. Die ersten blattgesunden Sorten waren nur in Regionen mit Starkbefall geeignet.
KWS Züchter
konnten eine neue Cercospora-Resistenzquelle entschlüsseln: 2021 wurden die beiden ersten CR+ Sorten für Deutschland vom Bundessortenamt zugelassen. Die CR+ Genetik ist ein Meilenstein gegen Cercospora.
Video:
Mit Züchtung gegen Cercospora bei Zuckerrüben.
CR+ Sorten
besitzen einen sehr hohen Schutz gegenüber Cercospora und überzeugen dabei mit sehr guten Erträgen.
Vorteile von CR+ Sorten:
- Späteres Auftreten der Cercospora-Blattflecken
- Verlangsamter Befallsverlauf
- Späteres Erreichen der Bekämpfungsschwellen
- Verlängertes Intervall zwischen den Fungizidspritzungen
Das CR+ Management-Ziel:
- Grüne Blätter bis zur Ernte
- Reduziertes Inokulum
- Reduzierte Vermehrung
- Reduzierter Selektionsdruck
- Längere Dauerhaftigkeit des Merkmals
CR+ Sorten sind ein wichtiger Baustein für ein effizientes und nachhaltiges Cercospora-Management.
* Wolf, P. F. J., Kraft, R., and Verreet, J. A. (1998). Characteristics of damage caused by Cercospora beticola (sacc.) in sugar beet as a base of yield loss forecast. Journal for Plant Diseases and Protection 105, 462-474.