Ausfallgetreide und Restverunkrautung im Blick behalten
Autor: Jörg Schaper, Berater Pflanzenbau, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Winter 2023
Nach derzeitigem Stand wird Glyphosat trotz der Ankündigung der EU-Kommission, die Wirkstoffgenehmigung zu verlängern, zur Beseitigung von Altverunkrautung im Frühjahr 2024 nicht zur Verfügung stehen. Deshalb kommt der ausreichenden Unterdrückung bzw. rechtzeitigen Bekämpfung von Ausfallgetreide und Unkräutern eine noch größere Bedeutung zu.
Fazit
- In Deutschland greift nach derzeitigem Stand das in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung festgelegte Anwendungsverbot Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel ab dem 01.01.2024. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung auf das nationale Recht auswirken wird. Eine gute Unkrautunterdrückung und ein sicheres Abfrieren der Zwischenfrüchte rücken deshalb weiter in den Fokus.
- Rechtzeitige Bearbeitungsmaßnahmen fördern das Abfrierverhalten von Zwischenfrüchten und reduzieren gleichzeitig die Altverunkrautung.
- Maßnahmen in Kombination mit Bodenbearbeitung und während Frostphasen sind besonders effektiv.
- Auf schweren Standorten werden durch vorzeitigen Umbruch Mineralisation und Frühjahrs-Nmin-Wert erhöht.
- Auf leichten und flachgründigen Standorten sollte ein frühzeitiger Umbruch vor Winter, insbesondere in Kombination mit Bodeneingriff, vermieden werden.
- Rechtliche Regeln bezüglich des frühesten Umbruchtermins sind zu beachten (Rote Gebiete: erst nach dem 15. Januar; gedüngte Bestände: erst nach Mindeststandzeit von acht Wochen).
- Hinsichtlich GAP gelten auch umgebrochene Zwischenfruchtflächen mit Mulchauflage als Flächen mit Bodenbedeckung.
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