Zwischenfruchtanbau aus Sicht der gemeinsamen Agrarpolitik 2023 - 2027
Mit dem 1. Januar 2023 ist in der EU die neue Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Kraft getreten. Sowohl im Direktzahlungssystem als auch in den Bedingungen gab es einige Änderungen zur vorherigen Reform.
Das Fundament der neuen GAP besteht aus den neu definierten Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ). Diese sind der 1. Säule zugeordnet und werden über eine Basisprämie je Hektar abgedeckt. Darüber hinaus wurden innerhalb der 1. Säule weitere freiwillige Maßnahmen definiert. Neben den Eco-Schemes, die der grünen Architektur zugeordnet werden können, sind Einkommensstützungen für Junglandwirte, Wiederkäuerhalter zur Fleischerzeugung und eine ergänzende Umverteilungs-Einkommensstützung für Nachhaltigkeit hier Bestandteil. Die Maßnahmen der ersten Säule sind bundeseinheitlich definiert. Die 2. Säule enthält wie bisher freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und wird wie bisher auf Bundeslandebene festgelegt.
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