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  • Zwischenfrucht-Mischungen von KWS
    Gemeinsame Agrarpolitik

Zwischenfruchtanbau aus Sicht der gemeinsamen Agrarpolitik 2023 - 2027

Mit dem 1. Januar 2023 ist in der EU die neue Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Kraft getreten. Sowohl im Direktzahlungssystem als auch in den Bedingungen gab es einige Änderungen zur vorherigen Reform.


Das Fundament der neuen GAP besteht aus den neu definierten Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ). Diese sind der 1. Säule zugeordnet und werden über eine Basisprämie je Hektar abgedeckt. Darüber hinaus wurden innerhalb der 1. Säule weitere freiwillige Maßnahmen definiert. Neben den Eco-Schemes, die der grünen Architektur zugeordnet werden können, sind Einkommensstützungen für Junglandwirte, Wiederkäuerhalter zur Fleischerzeugung und eine ergänzende Umverteilungs-Einkommensstützung für Nachhaltigkeit hier Bestandteil. Die Maßnahmen der ersten Säule sind bundeseinheitlich definiert. Die 2. Säule enthält wie bisher freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und wird wie bisher auf Bundeslandebene festgelegt.

Empfehlung

Auch innerhalb der neuen GAP empfehlen wir, wo möglich, den Anbau von Zwischenfrucht-Mischungen zur Erfüllung der Vorgaben. Insbesondere aus ackerbaulichen Gründen macht die Wahl einer geeigneten Zwischenfrucht-Mischung Sinn. Die Mischungen aus unserem KWS Fit4NEXT-Portfolio decken GLÖZ 6 vollumfänglich ab. Ebenso verfügen wir über Zwischenfrucht-Mischungen zur Erfüllung von GLÖZ 7 im Falle der Herbstaussaat, als auch zur aktiven Begrünung der Brachflächen bei GLÖZ 8.

Verpflichtende GLÖZ-Standards

Überblick

  • GLÖZ 1: Erhaltung von Dauergrünland
  • GLÖZ 2: Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen
  • GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern
  • GLÖZ 4: Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
  • GLÖZ 5: Verringerung des Risikos der Bodenbeschädigung und -erosion
  • GLÖZ 9: Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in „Natura 2000“-Gebieten ausgewiesen ist

Den Zwischenfruchtanbau beeinflussende Regelungen:

Überblick

  • GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung
  • GLÖZ 7: Fruchtwechsel auf dem Ackerland
  • GLÖZ 8: Mindestanteil der landwirtschaftlichen Fläche für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente

Eco-Schemes (ES)

Überblick

  • ES 1: Bereitstellung von Biodiversitätsflächen
  • ES 2: Anbau vielfältiger Kulturen
  • ES 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftung auf Acker- und Dauergrünland
  • ES 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes
  • ES 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten
  • ES 6: Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
  • ES 7: Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden und landwirtschaftlichen Flächen in „Natura 2000“-Gebieten

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