Machen Zwischenfrucht-Mischungen im Zeitalter der neuen GAP noch Sinn?
April 2023
Für die kommende Zwischenfruchtsaison wurden die Karten neu gemischt. Neben den betriebsindividuellen pflanzenbaulichen Themen stecken die Düngeverordnung (DüV) und die Novellierung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) den Rahmen für den kommenden Zwischenfruchtanbau ab.
GLÖZ 6: Aktiv begrünen oder nehmen was kommt?
Beispiel Normalsaat
Winterkulturen, Selbstbegrünung, Stoppelbrachen, Mulchauflagen inkl. Erntereste – all dies (und noch ein paar mehr) sind Optionen, um GLÖZ 6 zu erfüllen. Mit Bezug auf die Eingangsfrage ein Beispiel dazu: Die Wintergetreideernte findet am 10. August statt. Sie müssen die 80 % der Flächenbedeckung nach GLÖZ 6 erfüllen. Es folgt eine Frühjahrsaussaat mit Hackfrucht in einem grünen Gebiet. Sie haben ca. drei Monate Vegetationszeit, die Sie nutzen können, um Zwischenfrüchte anzubauen. Alternativ lassen Sie den Getreidestoppel bis ins Frühjahr bearbeitet oder unbearbeitet liegen:
Erosionsschutz? Könnte funktionieren.
Nährstoffkonservierung? Abhängig von der Bodenart, aber eher schwierig.
Unkrautunterdrückung? Auch schwierig.
Aufbau zusätzlicher organischer Substanz und Humus, Verbesserung der Bodenstruktur, Förderung des Bodenlebens, sinnvoller Einsatz des Niederschlags, Bindung von Luftstickstoff über Leguminosen? Alles nicht gegeben!
Hier wird klar, dass der Anbau von Zwischenfrucht-Mischungen außer Frage stehen sollte. Die Zwischenfrucht-Mischungen sind bewusst genannt, da die Summe aller Vorteile nur erreicht wird, wenn man über verschiedene Arten auch die verschiedenen positiven Eigenschaften und Wurzelsysteme kombiniert.
Beispiel Spätsaat
Sie als Landwirt sind aufgefordert, auf mind. 80 % der Ackerfläche eine Mindestbodenbedeckung herzustellen. Sie ernten in der zweiten Septemberhälfte Ihre Hackfrucht und haben als Nächstes in der Fruchtfolge wieder eine Frühjahrskultur eingeplant. Die Fläche liegt in einem grünen Gebiet, sie haben allerdings noch nicht 80 % der Ackerflächen bedeckt. Lohnt sich da noch der Anbau einer Zwischenfrucht oder gar Mischung? Gute Frage – es kommt auf den Standort an. Wenn insbesondere Erosion ein Thema ist, dann könnte die Ernterestauflage unzureichend sein. Positiv wirkt sich aus, dass die Monate Oktober und November durchaus noch nennenswerte Vegetationszeit bieten. Mit Blick auf eine Zwischenfrucht wird die Auswahl potenzieller Arten geringer. Im zweikeimblättrigen Portfolio bleiben fast nur abfrierende (z. B. Senf und Ölrettich) oder winterharte Kreuzblütlerarten (z. B. Rübsen) übrig. Diese können (wie in Bild 1) durchaus noch eine gute Bedeckung erreichen und damit Erosionsschutz, aber auch eine gute Krumendurchwurzelung bewirken. Auf leichten oder flachgründigen Standorten kann so Stickstoff vor einer Verlagerung ins Grundwasser geschützt werden.
In unseren Aussaatzeitversuchen konnten 2022 unter trockenen Bedingungen mittlere bis späte Septembersaaten unserer Zwischenfrucht-Mischung KWS Fit4NEXT RÜBE noch bis zu 1 t TM/ha ober- und unterirdischer Biomasse bringen und bis zu 40 kg N/ha konservieren.
Mit Zwischenfrucht-Mischungen auf der sicheren Seite
Unter sehr trockenen Startbedingungen am Standort Einbeck schnitten Zwischenfrucht-Mischungen 2022 deutlich besser ab als die Einzelkomponenten:
Fazit
In den klassischen Zwischenfrucht-Anbaukonstellationen macht der Anbau von Zwischenfrucht-Mischungen, gegenüber der Alternative nichts zu tun oder auf Einzelkomponenten zu setzen, aus vielerlei Hinsicht Sinn! Ihr wichtigstes Kapital, Ihr Boden, wird es Ihnen danken. Selbst bei nötigen Spätsaaten können, unter den gegebenen politischen Rahmenbedingungen, Zwischenfrüchte noch sinnvoll sein.