Die Tabelle 2 zeigt darüber hinaus, welche zukünftigen Herausforderungen vor uns stehen, wenn Betriebe ihren Wirtschaftsdüngereinsatz bisher nahe der 170 kg N-Grenze orientiert haben und dies auch zukünftig umsetzen möchten. Dabei beeinflusst nicht nur die Art des Weizens den noch zur Verfügung stehenden Mineraldüngereinsatz, sondern auch in geringerem Maße die Art des eingesetzten Wirtschaftsdüngers.
So können beim Einsatz von Rindergülle und flüssigen Gärresten, welche mit einer N-Mindestwirksamkeit von 60 % berücksichtigt werden, je nach Weizen noch zwischen 14,4 und 54,4 kg N/ha als mineralische N-Düngung appliziert werden. Schweinemastbetriebe müssen beim Einsatz ihrer Gülle mit der N-Mindestwirksamkeit von 70 % kalkulieren und können so beim C-Weizen mit ausschließlich organischer Düngung die 170er Grenze nicht mehr voll ausschöpfen und haben bei A/B-Weizen oder E-Weizen nur noch 13,4 bzw. 37,4 kg N mineralischen Dünger zur Verfügung.
Es liegt auf der Hand, dass der „neue“ N-Düngebedarf höchste Anforderungen an den Pflanzenbau stellen wird. Die bewährten Düngungskonzepte müssen neu ausgerichtet werden. Auch muss die stabilisierte N-Düngung bei dem geringen N-Niveau hinterfragt werden. Am Ende ist es eine betriebswirtschaftliche Einzelbetrachtung, ob Fruchtfolgen in einem gewissen Rahmen angepasst werden können, um den maximalen Wirtschaftsdüngereinsatz im Betrieb zuerreichen, oder ob eine Wirtschaftsdüngerabgabe und der Zukauf von Mineraldüngern sinnvoller ist.