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Chancen des E-Weizenanbaus in den „roten Gebieten“

Uwe Mattfeldt, Björn Bellmann und Ingo Klindworth vom Beratungsring Harsefeld e.V. im Interview

09.09.2020

Die Berater Uwe Mattfeldt, Björn Bellmann und Ingo Klindworth vom Beratungsring Harsefeld e.V. geben im Gespräch mit unserem Vertriebsberater Steffen Haak Antworten auf die Fragen zur Herausforderung des Getreideanbaus in den nitratsensiblen Gebieten.

Warum beschäftigen Sie sich in der Beratung mit dem E-Weizenanbau?

Neben einem umfangreichen Ackerbau und Futterbau spielen Tierhaltung und Biogasproduktion in unserer Region eine wichtige Rolle. Der zur Verfügung stehende Wirtschaftsdünger eignet sich hervorragend für die Düngung und kann innerhalb der Fruchtfolge sinnvoll eingesetzt werden. Durch emissionsarme und exakte Ausbringtechnik konnten die Betriebe ihren Mineraldüngereinsatz innerhalb der letzten Jahre weiter optimieren bzw. reduzieren und das bei stabilen Erträgen. Ein positiver Nebeneffekt, der durch die Düngung mit Wirtschaftsdünger entsteht, ist die ausgewogene Versorgung der Kulturen mit Grundnährstoffen und die Förderung der biologischen Aktivität des Bodens. Dieses System spiegelt unser Beratungsziel einer nachhaltigen und zeitgemäßen Landwirtschaft wider. Dieses Beratungsziel sehen wir jedoch als gefährdet an, denn unsere Betriebe wirtschaften zukünftig nahezu ganzflächig in den nitratsensiblen sogenannten „roten Gebieten“, die im Zuge der erneuten Novellierung der Düngeverordnung (DüV) länderspezifisch ausgewiesen wurden. Die ab dem 01.01.2021 geltenden Restriktionen werden für unsere hiesigen Betriebe deutliche Folgen haben:

  • Die Reduzierung der N-Düngung um durchschnittlich 20 % gegenüber dem N-Düngebedarf der Kulturen wird neben dem Ertragsrückgang bei Getreide vor allem dazu führen, dass Rohproteingehalte zurückgehen werden. Für Betriebe, die ihr eigenes Getreide in der Tierhaltung einsetzen, bedeutet dies den Verlust von Futterqualität.

  • Qualitativ schwächeres Getreide müsste dann in den Futterrationen durch höhere Anteile von z. B. Sojaschrot kompensiert werden.

  • Durch den schlagspezifischen Einsatz von Wirtschaftsdüngern von max. 170 kg N/ha müssen Betriebe mit Wirtschaftsdüngeranfall nahe dieser Obergrenze zukünftig Getreide und Raps ähnlich intensiv mit Wirtschaftsdüngern düngen wie Mais oder Zuckerrüben. Sollte dies aufgrund von Witterung und nicht optimalen Aufbringungsbedingungen (Befahrbarkeit) nicht umzusetzen sein, müssen Wirtschaftsdünger abgegeben und Mineraldünger zugekauft werden. Ein Ergebnis, durch das die Nachhaltigkeit gestört wird, weil betriebliche Nährstoffströme nicht mehr sinnvoll eingesetzt werden können.

Welchen Vorteil haben die E-Weizen gegenüber den A/B-Weizen?

Im Vergleich zum A/B-Weizen besitzt E-Weizen ein genetisch besseres Potenzial, höhere Rohproteingehalte zu generieren, deshalb haben wir uns bereits in den letzten Jahren mit dem E-Weizenanbau beschäftigt. Bis vor zwei Jahren erschienen uns die Sorten aufgrund von Ertragsleistung und Krankheitsanfälligkeit für unsere Betriebe allerdings wenig interessant. Mit Einführung neuer Sorten wurden dann im Herbst 2019 entsprechende Versuch ein Zusammenarbeit mit unseren Landwirten und der KWS angelegt. Im Ergebnis konnten die E-Weizen bei gleicher Düngung und vergleichbaren Erträgen gegenüber den B-Weizen einen um 1,5 % höheren Rohproteinwert aufweisen. Unter den Düngungsbedingungen ab 2021 gehen wir von einer größeren Differenz des Ertrages und Rohproteingehaltes aus. Grund dafür ist die Tatsache, dass ein A/B-Weizen in den „roten Gebieten“ mit rund 24 kg N/ha weniger gedüngt werden darf als ein E-Weizen. Durch die etwas höhere N-Düngung sehen wir auf geeigneten Standorten zukünftig klare Vorteile im Eliteweizen-Anbau.

Warum kann der E-Weizen mit 24 kg N/ha mehr gedüngt werden?

Das ergibt sich aus den N-Bedarfswerten, die gemäß DüV vorgegeben sind. Der zugrunde gelegte N-Bedarfswert eines A/B-Weizen mit einem Ertrag von 80 dt/ha liegt demnach bei 230 kg N/ha und der eines E-Weizen beträgt 260 kg N/ha. Wird die daraus resultierende Differenz des N-Bedarfs um 20 % reduziert, ergibt sich der Düngungsunterschied von 24 kg N/ha. Der N-Bedarfswert für C-Weizen beträgt bei 80 dt/ha wiederum 210 kg/ha. In unserem Beratungsgebiet werden daher seit Einführung der Düngeverordnung 2017 keine C-Weizen mehr empfohlen und angebaut. Aufgrund der erneuten Novelle versuchen wir uns jetzt an der nächst höheren Anbaustufe.

Wie sieht eine solche Düngebedarfsermittlung ganz konkret in den „roten Gebieten“ für C-, A/B- und E-Weizen ab 2021 aus?

Die Tabelle 1 zeigt eine beispielhafte Düngebedarfsermittlung für C-, A/B- und E-Weizen nach den entsprechenden Vorgaben der DüV. Als Ergebnis errechnet sich der N-Düngebedarf für die einzelnen Kulturen. Betriebe, deren Flächen in den „roten Gebieten“ liegen, müssen den N-Düngebedarf ab dem 01.01.2021 um durchschnittlich 20 % reduzieren. So ergibt sich der „neue“ N-Düngebedarf für die nitratsensiblen Gebiete. Dieser beläuft sich beim Ertragsniveau von 75 dt/ha auf 156,4 kg N/ha für E-Weizen bzw. 132,4 kg N/ha für A/B-Weizen.

Die Tabelle 2 zeigt darüber hinaus, welche zukünftigen Herausforderungen vor uns stehen, wenn Betriebe ihren Wirtschaftsdüngereinsatz bisher nahe der 170 kg N-Grenze orientiert haben und dies auch zukünftig umsetzen möchten. Dabei beeinflusst nicht nur die Art des Weizens den noch zur Verfügung stehenden Mineraldüngereinsatz, sondern auch in geringerem Maße die Art des eingesetzten Wirtschaftsdüngers.

So können beim Einsatz von Rindergülle und flüssigen Gärresten, welche mit einer N-Mindestwirksamkeit von 60 % berücksichtigt werden, je nach Weizen noch zwischen 14,4 und 54,4 kg N/ha als mineralische N-Düngung appliziert werden. Schweinemastbetriebe müssen beim Einsatz ihrer Gülle mit der N-Mindestwirksamkeit von 70 % kalkulieren und können so beim C-Weizen mit ausschließlich organischer Düngung die 170er Grenze nicht mehr voll ausschöpfen und haben bei A/B-Weizen oder E-Weizen nur noch 13,4 bzw. 37,4 kg N mineralischen Dünger zur Verfügung.

Es liegt auf der Hand, dass der „neue“ N-Düngebedarf höchste Anforderungen an den Pflanzenbau stellen wird. Die bewährten Düngungskonzepte müssen neu ausgerichtet werden. Auch muss die stabilisierte N-Düngung bei dem geringen N-Niveau hinterfragt werden. Am Ende ist es eine betriebswirtschaftliche Einzelbetrachtung, ob Fruchtfolgen in einem gewissen Rahmen angepasst werden können, um den maximalen Wirtschaftsdüngereinsatz im Betrieb zuerreichen, oder ob eine Wirtschaftsdüngerabgabe und der Zukauf von Mineraldüngern sinnvoller ist.

Wie weit kann die mineralische N-Düngung zugunsten eines Wirtschaftsdüngereinsatzes nahe der 170 kg N-Grenze reduziert werden?

Nach unserem Beispiel kann die 170er Grenze bei allen Weizenarten nahezu voll ausgeschöpft werden. Einzige Ausnahme bildet der maximal mit Schweinegülle gedüngte C-Weizen. Die rechnerisch noch zur Verfügung stehenden mineralischen Start-/Ergänzungsdüngungen von 0 bis 54,4 kg N/ha sind allerdings kritisch zu sehen.

Die Frage nach dem Mindestmaß an Mineraldünger ist stark berechtigt, da Wirtschaftsdünger zu Getreide nicht in jedem Jahr oder auf jedem Standort zum optimalen Zeitpunkt ausgebracht werden kann. Dies wird zukünftig erschwert, da das Aufbringen von Wirtschaftsdüngern auf gefrorenem Boden, auch wenn dieser tagsüber auftaut und aufnahmefähig wird, nicht mehr zulässig ist. Dieses Frühjahr konnten wir beispielsweise sehr gut beobachten, wie eine verspätete Düngung aufgrund von Befahrbarkeitsproblemen Bestände schlechter starten ließ. Kämen zukünftig dann nur noch teilshomöopathische Mineraldüngermengen zum Einsatz, damit die 170er Grenze ausgeschöpft werden kann, sind geringere Bestockungsleistungen und Ertragsrückgänge vorprogrammiert. Aus unserer Sicht sind daher in den meisten Fällen mineralische Startgaben von mindestens 40 kg N/ha nötig.

Zukünftig wird es dabei vor allem auf die exakte Ausbringung dieser Mineraldüngermengen sowie eine optimale Schwefelversorgung ankommen, damit eine bestmögliche N-Ausnutzung erreicht wird. Unter diesen Vorgaben spielt der E-Weizen seine Vorteile aus, weil er gegenüber den A/B-Weizen um +24 kg N/ha höher gedüngt werden kann. Hier glauben wir, dass diese N-Menge dem E-Weizen den entscheidenden Ertrags- und Qualitätsvorteil verschafft.

Welche Betriebe sollten in Ihrem Beratungsgebiet E-Weizen anbauen? Gibt es Risiken?

Betriebe mit intensiver Tierhaltung oder Biogasproduktion werden im Herbst 2020 den Sortenwechsel zum E-Weizen zu 100 % vollziehen. Darüber hinaus planen fast alle Weizenanbauer einen Probeanbau. Allerdings muss man klar sagen, dass dort, wo nur Winterroggen wächst, kein E-Weizen bestellt werden sollte. Zudem empfehlen wir bei der Vermarktung darauf zu achten, entsprechende Nachweise liefern zu können, dass es sich bei der Sorte um einen E-Weizen handelt.

Ein hoher Anteil unserer Beratungsbetriebe verfügt über Beregnungsmöglichkeiten, diese Standorte sind klar im Vorteil. Zum Anbau sollten nur neue hochertragreiche Sortentypen kommen, die in allen Eigenschaften vor allem bei den Resistenzen gegenüber Krankheiten gute Eigenschaften aufweisen.

Die Sorte KWS EMERICK hat uns dabei 2020 sehr überzeugt.

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Henning Hansen
Henning Hansen
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